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Kommission genehmigt deutsches 900-Millionen-Euro-Programm zur Unterstützung von Investitionen in die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein 900-Millionen-Euro-Programm zur Förderung von Investitionen in die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern genehmigt, der dann in die EU importiert und verkauft wird. Das Programm mit dem Namen „H2Global“ zielt darauf ab, den EU-Bedarf an erneuerbarem Wasserstoff zu decken, der in den kommenden Jahren voraussichtlich deutlich ansteigen wird, indem die Erschließung des ungenutzten Potenzials erneuerbarer Ressourcen außerhalb der EU unterstützt wird. Sie wird im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal zu den Umweltzielen der EU beitragen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Dieses deutsche Programm mit 900 Millionen Euro wird Projekte unterstützen, die zu einer erheblichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen führen, im Einklang mit den Umwelt- und Klimazielen der EU, die im Green Deal festgelegt wurden. Es wird dazu beitragen, die steigende Nachfrage nach erneuerbarem Wasserstoff in der Union zu decken, indem es die Entwicklung dieser wichtigen Energiequelle in Gebieten der Welt unterstützt, in denen sie derzeit nicht genutzt wird, um sie zu importieren und in der EU zu verkaufen. Die Ausgestaltung der Regelung wird es ermöglichen, nur die kosteneffizientesten Projekte zu unterstützen, die Kosten für die Steuerzahler zu senken und mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren.“

Das deutsche Schema

Deutschland hat der Kommission seine Pläne zur Einführung eines neuen Systems namens „H2Global“ zur Förderung der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff in Nicht-EU-Ländern mitgeteilt, der in die EU importiert und verkauft werden soll. Das mit einem geschätzten Budget von 900 Mio. EUR ausgestattete Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren, beginnend mit der Vergabe des ersten Auftrags im Rahmen des Programms.

Erneuerbarer Wasserstoff kann durch die Elektrolyse von Wasser hergestellt werden, wobei der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt. Da bei der Produktion von erneuerbarem Wasserstoff fast keine Treibhausgase emittiert werden, können die Treibhausgasemissionen stark reduziert werden, wenn erneuerbarer Wasserstoff einen fossilen Brennstoff oder eine fossile Chemikalie verdrängt.

Das Programm wird von einer Zweckgesellschaft namens HINT.CO verwaltet und umgesetzt. Dieser wird auf der Angebotsseite (grüne Wasserstoffproduktion) langfristige Bezugsverträge und auf der Nachfrageseite (grüne Wasserstoffnutzung) kurzfristige Wiederverkaufsverträge abschließen.

Die Beihilfe wird im Wege von Ausschreibungen vergeben. Die Preisermittlung erfolgt auf An- und Verkaufsseite über ein Doppelauktionsmodell, bei dem jeweils der niedrigste Gebotspreis für die Wasserstoffproduktion und der höchste Verkaufspreis für den Wasserstoffverbrauch vergeben werden.

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Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten wie grünem Ammoniak, grünem Methanol und e-Kerosin, die an den Ausschreibungen teilnehmen möchten, müssen die Nachhaltigkeitskriterien für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffderivaten strikt einhalten, die von der überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (ROT II). Sie müssen auch zur Bereitstellung oder Finanzierung des zusätzlichen Stroms aus erneuerbaren Quellen beitragen, der für die Versorgung der im Rahmen des Programms Wasserstoff produzierenden Elektrolyseure erforderlich ist.

Sollte Teil des EU-Rechtsrahmens für erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zum Zeitpunkt der Versteigerungen noch nicht in Kraft sind, werden die deutschen Behörden auf der Grundlage von Konsultationen mit der Kommission vorläufige Kriterien für diese Versteigerungen festlegen.

Die Einschätzung der Kommission

Die Kommission bewertete das System gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere den 2014 Leitlinien über staatliche Beihilfen für den Umweltschutz und Energie.

Die Kommission stellte fest, dass die Beihilfe erforderlich ist und einen Anreizeffekt hat, da die Projekte ohne öffentliche Unterstützung nicht durchgeführt würden. Dies liegt daran, dass die COXNUMX-Preise und andere regulatorische Anforderungen die Kosten der Umweltverschmutzung nicht vollständig internalisieren. Denn erneuerbarer Wasserstoff ist in der Herstellung und Nutzung deutlich teurer als fossiler Wasserstoff. Darüber hinaus stellte die Kommission fest, dass die Beihilfen verhältnismäßig und auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt sind, da die Höhe der Beihilfen durch wettbewerbliche Auktionen festgelegt wird. Schließlich stellte sie fest, dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere auf die Umwelt, mögliche negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen aufwiegen, da wettbewerbsorientierte Ausschreibungsverfahren bestehen, an denen eine große Zahl potenzieller Unternehmen teilnehmen kann.

Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass H2Global den EU-Beihilfevorschriften entspricht, da es Projekte unterstützt, die die Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Europäischer Green Dealohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Hintergrund

Das Jahr 2014 der Kommission Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen die Unterstützung von Projekten, wie sie im Rahmen von H2Global unterstützt werden, ermöglichen. Diese Regeln sollen den Mitgliedstaaten helfen, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne unangemessene Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Das Erneuerbare-Energien-Richtlinie strenge Kriterien für erneuerbare Kraftstoffe nicht biologischen Ursprungs wie erneuerbaren Wasserstoff und erneuerbare Wasserstoffderivate festgelegt, um sicherzustellen, dass ihre Umweltauswirkungen minimal sind und sie zum Einsatz erneuerbarer Energien beitragen.

Mit der Mitteilung zum europäischen Grünen Deal 2019 hat die Kommission ihre Klimaambitionen bekräftigt und sich das Ziel gesetzt, bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen zu verursachen Juli 2021hat die Europäische Kommission ein Paket von Vorschlägen verabschiedet, um die Klima-, Energie-, Landnutzungs-, Verkehrs- und Steuerpolitik der EU so zu gestalten, dass sie die Netto-Treibhausgasemissionen bis 55 um mindestens 2030 % gegenüber dem Niveau von 1990 reduzieren kann.

Die Kommission Neue Industriestrategie für Europa und in jüngerer Zeit die EU-Wasserstoffstrategie die Bedeutung von erneuerbarem Wasserstoff als Teil der Europäischer Green Deal.

Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidungen wird unter den Fallnummern SA.62619 in der zur Verfügung gestellt staatliche Beihilferegister auf die Kommission CWettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Gewinnspiel Weekly e-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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