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Strom-Interkonnektivität

Kommission genehmigt spanischen Kapazitätsmechanismus im Wert von 9 Milliarden Euro zur Sicherung der Stromversorgung

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften einen Kapazitätsmechanismus in Höhe von 9 Milliarden Euro für die Stromversorgung Spaniens genehmigt. Diese Beihilfemaßnahme soll sicherstellen, dass ausreichend Kapazitäten zur Erzeugung, Speicherung und flexiblen Nutzung von Strom vorhanden sind und die Stromproduktion die erwartete Nachfrage deckt.

Das spanische Maß

Spanien hat der Kommission die Einführung eines Kapazitätsmechanismus zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit mitgeteilt. Die Maßnahme gilt ab Mai 2026 für zehn Jahre.

Im Rahmen dieses marktweiten Mechanismus vergütet der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die gesamte Kapazität, die zur Deckung des Bedarfs benötigt wird. ZuverlässigkeitsstandardDies umfasst die maximal zulässige Ausfallzeit pro Jahr, die das System einhalten muss, um eine ausreichende Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ausfallzeit bezeichnet die Menge an Strom, die aufgrund von Versorgungsunterbrechungen nicht gedeckt werden kann. Der Zuverlässigkeitsstandard basiert auf der nationalen Ressourcenverfügbarkeitsanalyse Spaniens und wurde von der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) genehmigt.

Der Kapazitätsmechanismus steht allen bestehenden und neuen Projekten offen, die sich bereit erklären, in Zeiten der Knappheit Kapazitäten bereitzustellen. Zu diesen Projekten zählen Stromerzeugung, Lastmanagement (Verbrauchsreduzierung bei sinkendem Angebot) und Speicherkapazitäten (vorbehaltlich der Einhaltung umweltbezogener Kriterien). Die Begünstigten werden in transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahren ausgewählt. Das Budget der Maßnahme wird auf rund 900 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, was sich – abhängig vom Ergebnis der einzelnen Kapazitätsauktionen – über den zehnjährigen Zeitraum auf insgesamt rund 9 Milliarden Euro beläuft.

Die Maßnahme steht Projekten mit Sitz in Spanien offen. Spanien ist bestrebt, die Teilnahme aller anderen verbundenen Mitgliedstaaten so bald wie möglich zu ermöglichen. Der Kapazitätsmechanismus unterstützt bei Bedarf die Entwicklung von Flexibilitätsdienstleistungen (Speicher- und Lastmanagementbetreiber), um das nationale Flexibilitätsziel Spaniens gemäß EU-Recht und ACER-Methodik zu erreichen. Der Kapazitätsmechanismus beinhaltet Merkmale, die eine ausreichende Nettostromerzeugung gewährleisten, um den Zuverlässigkeitsstandard zu erfüllen.

Die Bewertung der Kommission

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Die Kommission bewertete die spanische Maßnahme im Hinblick auf die EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der EU („AEUV“), der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen, und die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie 2022 (‚CEEAG‘). Die Kommission stellte Folgendes fest:

  • Das Maß ist notwendig und angemessen um das verfolgte Ziel im Einklang mit dem EU-Stromverordnung.
  • Das Maß ist verhältnismäßig Die Höhe der Hilfe entspricht dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf. Darüber hinaus wird die Hilfe an Projekte vergeben, die in einem transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt werden, wobei Schutzmechanismen einen effektiven Wettbewerb gewährleisten. Die Begünstigten konkurrieren auf Grundlage der beantragten Hilfe pro Megawatt (MW) verfügbarer Kapazität während eines Engpassereignisses. Daher hat die Maßnahme nur begrenzte Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Die Maßnahme entspricht den meisten bewährten Verfahren für Kapazitätsmechanismen, die in der Rahmen für staatliche Beihilfen für saubere Industrien ('CISAF'). 

Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die spanische Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.

Hintergrund

Die Kommission 2022 CEEAG Leitlinien dazu, wie die Kommission die Vereinbarkeit von Umweltschutzmaßnahmen, einschließlich Klimaschutzmaßnahmen, und Energiehilfemaßnahmen, die der Meldepflicht nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV unterliegen, bewertet.

Die Leitlinien schaffen einen flexiblen, zweckmäßigen Rahmen, der die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die notwendige Unterstützung zu leisten, um das Ziel zu erreichen. Sauberer Industriedeal Die Regeln sollen die Ziele zielgerichtet und kosteneffizient erreichen. Sie zielen auf die wichtigsten Ziele und Vorgaben der EU ab, die in der EU-Richtlinie festgelegt sind. Sauberer Industriedeal Sie berücksichtigen weitere aktuelle regulatorische Änderungen im Energie- und Umweltbereich und tragen der gestiegenen Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung. Dazu gehören Abschnitte über Energieeffizienzmaßnahmen, Förderung sauberer Mobilität, Infrastruktur, Kreislaufwirtschaft, Reduzierung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit unter bestimmten Bedingungen.

Kapazitätsmechanismen haben das wichtige Ziel, die Versorgungssicherheit mit Strom zu gewährleisten. Sie müssen gut konzipiert sein, um sicherzustellen, dass sie nicht (i) zu höheren Strompreisen für Verbraucher führen, (ii) bestimmten Energieversorgern ungebührliche Vorteile verschaffen oder (iii) den Stromfluss über die EU-Grenzen hinweg behindern.

Das EU-Stromverordnung Die Richtlinie legt Regeln für das Funktionieren des Strombinnenmarktes fest und definiert einen Rahmen für die regelmäßige Bewertung der prognostizierten Versorgungssicherheit in der EU. Sobald ein Risiko identifiziert wird, müssen die Mitgliedstaaten die Funktionsweise des Strommarktes überprüfen und die risikoverursachenden Verzerrungen beseitigen. Reicht dieser Ansatz nicht aus, um das identifizierte Risiko zu beheben, können die Mitgliedstaaten einen Kapazitätsmechanismus einführen, der bestimmten Gestaltungsanforderungen unterliegt, um kosteneffiziente, saubere und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit sicherzustellen.

Weitere Informationen

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.112483 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerbs-Website Sobald alle Fragen der Vertraulichkeit wurden gelöst. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt sind in der aufgeführten Wettbewerb Wöchentliche E-News.

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