Vernetzen Sie sich mit uns

Energie

Mitteilung Deutschlands über die freiwillige Stornierung von Werken, die 2024 geschlossen werden

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Am 20. November 2025 erhielt die Kommission von Deutschland eine Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG („ETS-Richtlinie“) über die Absicht Deutschlands, im Jahr 2024 aufgrund zusätzlicher nationaler Maßnahmen freiwillig auf die im Zusammenhang mit der Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten in 14 ETS-Anlagen auf seinem Hoheitsgebiet gewährten Emissionszertifikate zu verzichten. Auf Ersuchen der Kommission vervollständigte Deutschland seine Mitteilung am 18. Dezember 2025.

Die Mitteilung erfolgt gemäß dem in Artikel 25 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2830 der Kommission („Auktionsverordnung“) festgelegten Verfahren zur Aufhebung von Zertifikaten. Sie wird im Format der in Anhang II der Auktionsverordnung enthaltenen Vorlage eingereicht.

Die über den untenstehenden Link abrufbare Mitteilung enthält die betroffenen Anlagen, die Berechnungsmethode für die zu stornierenden Mengen, die Höchstmengen und den Stornierungszeitraum. Gemäß Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Auktionsverordnung teilt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres die genaue Anzahl der im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember desselben Jahres zu stornierenden Zertifikate mit. Die erste dieser Mitteilungen kann spätestens zwei Jahre nach der ersten Mitteilung eingereicht werden.

Gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Auktionsverordnung veröffentlicht die Kommission die erste Mitteilung Deutschlands:

Teile diesen Artikel:

Teilen:
EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending