Energie
Mitteilung Deutschlands über die freiwillige Stornierung von Werken, die 2024 geschlossen werden
Am 20. November 2025 erhielt die Kommission von Deutschland eine Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG („ETS-Richtlinie“) über die Absicht Deutschlands, im Jahr 2024 aufgrund zusätzlicher nationaler Maßnahmen freiwillig auf die im Zusammenhang mit der Stilllegung von Stromerzeugungskapazitäten in 14 ETS-Anlagen auf seinem Hoheitsgebiet gewährten Emissionszertifikate zu verzichten. Auf Ersuchen der Kommission vervollständigte Deutschland seine Mitteilung am 18. Dezember 2025.
Die Mitteilung erfolgt gemäß dem in Artikel 25 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2830 der Kommission („Auktionsverordnung“) festgelegten Verfahren zur Aufhebung von Zertifikaten. Sie wird im Format der in Anhang II der Auktionsverordnung enthaltenen Vorlage eingereicht.
Die über den untenstehenden Link abrufbare Mitteilung enthält die betroffenen Anlagen, die Berechnungsmethode für die zu stornierenden Mengen, die Höchstmengen und den Stornierungszeitraum. Gemäß Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Auktionsverordnung teilt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission spätestens bis zum 31. Mai eines Jahres die genaue Anzahl der im Zeitraum vom 1. September bis zum 31. Dezember desselben Jahres zu stornierenden Zertifikate mit. Die erste dieser Mitteilungen kann spätestens zwei Jahre nach der ersten Mitteilung eingereicht werden.
Gemäß Artikel 25 Absatz 4 der Auktionsverordnung veröffentlicht die Kommission die erste Mitteilung Deutschlands:
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