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Rahmenkonzept für erneuerbare Energien nach 2030: Konsultationen eingeleitet

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Die Kommission hat eine Vierwöchiger Aufruf zur Einreichung von Beweismitteln und zwölfwöchige öffentliche Konsultation Einholen von Feedback, um den EU-Rechtsrahmen für erneuerbare Energien für das nächste Jahrzehnt mitzugestalten. Wie bereits angekündigt Arbeitsprogramm der Kommission 2026 Mit der Initiative COM/2025/870 plant die Kommission, einen Rahmen für erneuerbare Energien für das nächste Jahrzehnt vorzulegen. Ziel ist es, Europa auf Kurs zu halten, um seine Klimaziele zu erreichen und seine Wettbewerbsfähigkeit, Energiesicherheit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Dies umfasst die Festlegung eines Rahmens für erneuerbare Energien nach 2030. Da der Legislativvorschlag bis Ende des Jahres angenommen werden soll, fließen die Ergebnisse dieser Konsultation in die Vorbereitungen der Kommission ein, einschließlich einer gesonderten Folgenabschätzung. 

Der Rahmen für erneuerbare Energien im nächsten Jahrzehnt zielt darauf ab, eine zuverlässige, bezahlbare und heimische Energieversorgung für die europäischen Bürger und die Industrie zu gewährleisten und sicherzustellen, dass erneuerbare Energien kosteneffizient und nachhaltig zur Erreichung des EU-Klimaziels für 2040 beitragen. Obwohl sich der Anteil erneuerbarer Energien am EU-Energiemix in den letzten 13 Jahren verdoppelt hat und 2024 25.2 % erreichen wird, erfordert die Erreichung der langfristigen Ziele der EU eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Dies bedingt zudem eine effektive Integration erneuerbarer Energien in den Stromsektor, die Dekarbonisierung aller Nachfragesektoren – vom Verkehr über Heizung und Kühlung bis hin zur Industrie – sowie eine verbesserte Integration der Energiesysteme über alle Sektoren, Infrastrukturen und Energieträger hinweg.   

Der Rahmen für erneuerbare Energien wird parallel zu einem neuen Rahmen für Energieeffizienz entwickelt (auf dem ein Es wurde auch eine Konsultation eröffnet am 20. März) und zusammen mit der Überarbeitung der Governance-Verordnung (der Beratung (die Frist endete am 19. März 2026). Der Rahmen baut unter anderem auf dem Clean Industrial Deal, dem Affordable Energy Action Plan, dem Electrification Action Plan und der Heating and Cooling Strategy auf.

Die Frist für die Einreichung von Beweismitteln endet am 16. April, die öffentliche Konsultation am 12. Juni 2026.

Hintergrund

Die erstmals 2009 eingeführte Richtlinie über erneuerbare Energien schafft einen Rahmen und legt Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien in der EU fest. Um die Energiewende zu beschleunigen, wurde die Richtlinie 2018 und erneut 2023 überarbeitet. Die überarbeitete Richtlinie sieht ein verbindliches Ziel von mindestens 42.5 % erneuerbarer Energien im EU-Energiemix bis 2030 vor, mit dem Ziel, 45 % zu erreichen. Sie stärkt zudem die Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Integration erneuerbarer Energien durch verschiedene Maßnahmen, beispielsweise zur Verbesserung von Finanzierungs- und Förderprogrammen, zur Förderung der regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau erneuerbarer Energien, zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, zur Steigerung der Effizienz der Systemintegration und Elektrifizierung, zur Förderung der Dekarbonisierung von Endverbrauchssektoren, zur Unterstützung innovativer Technologien und zur Förderung der Nachhaltigkeit von Bioenergie.

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