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Energie

Kommission ruft zur Einreichung von Vorschlägen für künftige Energieinfrastrukturprojekte auf, die zu den Klima- und Wettbewerbsfähigkeitszielen der EU beitragen

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Die Europäische Kommission hat eine neue Ausschreibung für Energieinfrastrukturprojekte gestartet, die den Status von Projekten von gemeinsamem Interesse (PCI) oder von gegenseitigem Interesse (PMI) im Rahmen des Verordnung über das transeuropäische Energienetz (TEN-E).   

Durch die Einstufung als PCI oder PMI profitieren Energieinfrastrukturprojekte von vereinfachten Genehmigungsverfahren und der Berechtigung zur EU-Finanzierung durch die Fazilität „Connecting Europe“. Nach der Verabschiedung wird dies die letzte Unionsliste sein, die durch den aktuellen mehrjährigen Finanzrahmen unterstützt wird. Für den Zeitraum 2021–2027 beträgt das verbleibende verfügbare Budget für die CEF-Energie etwa 3.5 Milliarden Euro.

Die Ausweitung und Priorisierung von Investitionen in saubere Energieinfrastruktur und -technologien, wie erneuerbare Energien, Netzinfrastruktur und CO2-Netze, ist eine der Prioritäten, die in der politischen Leitlinien des Präsidenten von der Leyen für den Clean Industrial Deal, der in den ersten 100 Tagen der nächsten Mandatsperiode vorgeschlagen werden soll.

Diese Ausschreibung trägt zur Erstellung der zweiten Unionsliste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse und Vorhaben von gegenseitigem Interesse bei, die die Kommission nach Konsultationen mit Interessengruppen und Regulierungsbehörden bis Ende 2025 annehmen soll. Projekte in den Bereichen Elektrizität, Wasserstoff und Elektrolyseure können sich bis zum 18. November 2024 bewerben. Für intelligente Stromnetze, intelligente Gasnetze, CO2 und Projekte zur Beendigung der Energieisolation Zyperns und Maltas bleibt die Ausschreibung bis zum 18. Dezember 2024 geöffnet. Um für die Aufnahme in die Unionsliste der PCIs und PMIs infrage zu kommen, müssen potenzielle Projekte in den Bereichen Elektrizität und Wasserstoff in den Zehnjahresnetzentwicklungsplänen (TYNDP) für 2024 enthalten sein, die vom Europäischen Netz der Übertragungsnetzbetreiber für Elektrizität (ENTSO-E) oder Gas Die Kommission hat beschlossen, die Richtlinie 95/46/EG (ENTSOG) einzuführen. 

Weitere Informationen finden Sie hier Hier .  

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