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Energiecharta-Vertrag: EU kündigt Austritt an

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Die Europäische Union hat den letzten und formellen Schritt zum Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag unternommen. Der Präsident des Rates, vertreten durch die belgische Präsidentschaft und im Namen der Union handelnd, hat dem Verwahrer des Energiecharta-Vertrags den Austritt der Union aus dem Vertrag schriftlich notifiziert. Der Austritt wird ein Jahr nach Eingang der Notifizierung beim Verwahrer wirksam.

„Dank des zwischen den Mitgliedstaaten erzielten politischen Kompromisses, der als belgischer Fahrplan bekannt ist, werden die Europäische Union und Euratom in einem Jahr aus dem Energiecharta-Vertrag austreten“, sagte Tinne Van der Straeten, belgische Energieministerin. „Die verbleibenden Mitgliedstaaten werden den modernisierten Vertrag unterstützen können. Dies spiegelt die Quintessenz der Arbeit im Rat wider: ausgewogene Lösungen durch konstruktive Verhandlungen und Kompromisse zu erreichen.“

Mit den beiden am 30. Mai 2024 angenommenen Beschlüssen gab der Rat der Europäischen Union endgültig grünes Licht für den Austritt der Europäischen Union und Euratom aus dem Energiechartavertrag; gleichzeitig können die verbleibenden Mitgliedstaaten bei der Abstimmung während der nächsten Energiechartakonferenz dessen Modernisierung unterstützen. Diese Beschlüsse sind miteinander verknüpft, da sie die beiden Säulen eines politischen Kompromisses bilden, der als belgischer Fahrplan für den Energiechartavertrag bekannt ist.

Der Energiecharta-Vertrag ist ein multilaterales Abkommen, das 1998 in Kraft trat und unter anderem Regelungen zu Investitionsschutz, Streitbeilegung, Transit und Handel im Energiesektor enthält.

Am 7. Juli 2023 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Austritt der Union aus dem Energiecharta-Vertrag sowie einen ähnlichen Vorschlag für Euratom vor, da sie diesen Vertrag für nicht mehr mit den Klimazielen der EU im Rahmen des europäischen Grünen Deals und des Pariser Abkommens vereinbar hielt, vor allem aufgrund von Bedenken hinsichtlich weiterer Investitionen in fossile Brennstoffe.

Am 1. März 2024 hat die Kommission zwei Entwürfe für Beschlüsse des Rates vorgelegt, in denen es um die im Namen der Europäischen Union und Euratom in der entsprechenden Sitzung der Energiechartakonferenz zu vertretenden Positionen geht und um die Frage, ob die übrigen Mitgliedstaaten dem modernisierten Energiechartavertrag zustimmen oder ihn ablehnen sollen.

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Die vier Beschlüsse wurden am 30. Mai 2024 als die beiden Säulen eines im Rat erzielten Kompromisses förmlich angenommen.

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