Energie
Kommission genehmigt 2.6 Milliarden Euro staatliche Beihilfe an RWE für die vorzeitige Schließung von Braunkohlekraftwerken in Deutschland
Die Europäische Kommission hat eine deutsche Fördermaßnahme in Höhe von 2.6 Milliarden Euro zugunsten der RWE Power AG („RWE“) als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar eingestuft. Die Beihilfe soll RWE für den vorzeitigen Ausstieg aus seinen Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier entschädigen.
Gemäß dem deutschen Kohleausstiegsgesetz muss die Nutzung von Kohle zur Stromerzeugung bis 2038 schrittweise eingestellt werden. Deutschland beschloss, mit den wichtigsten Braunkohleverstromern, RWE und der Lausitz Energie Kraftwerke AG („LEAG“), Vereinbarungen zu treffen, um die vorzeitige Schließung von Braunkohlekraftwerken zu fördern. Im Jahr 2021 meldete Deutschland der Kommission seinen Plan zur Entschädigung dieser Betreiber in Höhe von 4.35 Milliarden Euro an: 2.6 Milliarden Euro waren für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1.75 Milliarden Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen. März 2021leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein, um zu prüfen, ob die Pläne Deutschlands staatliche Beihilfen darstellen. Im Dezember 2022 meldete Deutschland bei der Kommission eine Änderung seiner Vereinbarung mit RWE an. Diese enthielt eine überarbeitete Berechnungsmethode für die entgangenen Gewinne von RWE, um nachzuweisen, dass die Entschädigung in Höhe von 2.6 Milliarden Euro gerechtfertigt und angemessen war. März 2023hat die Kommission den Umfang ihrer laufenden eingehenden Untersuchung auf die von Deutschland gemeldeten neuen Elemente ausgeweitet.
Auf der Grundlage ihrer eingehenden Prüfung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme zugunsten von RWE eine staatliche Beihilfe darstellt, da sie dem Kraftwerksbetreiber einen Vorteil verschafft. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass die Beihilfe notwendig, angemessen und verhältnismäßig ist. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der Beitrag der Maßnahme zu den Umwelt- und Klimazielen der EU etwaige durch die Förderung verursachte Wettbewerbsverzerrungen überwiegt. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die deutsche Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Unsere eingehende Untersuchung hat bestätigt, dass diese Entschädigung an RWE in Höhe von 2.6 Milliarden Euro mit unseren EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.“ Die Maßnahme wird den Ausstieg aus Braunkohlekraftwerken unterstützen und so zur Dekarbonisierung der Wirtschaft im Einklang mit den Zielen des europäischen Green Deals beitragen.“
Eine Pressemitteilung ist verfügbar Online.
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