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Energie

Kommission genehmigt Änderung der rumänischen Beihilferegelung zur Förderung hocheffizienter KWK

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Änderung einer rumänischen Regelung zur Förderung hocheffizienter KWK genehmigt. Das ursprüngliche Schema war genehmigt von der Kommission im Jahr 2009 und anschließend geändert im Jahr 2016. Im Rahmen der bestehenden Regelung könnten neue hocheffiziente Blockheizkraftwerke (KWK) bis zu 11 Jahre lang in Form eines Bonus auf den Strommarktpreis gefördert werden. Die rumänischen Behörden legten Beweise dafür vor, dass die Dauer der Förderung nicht ausreichte, um die langfristige Rentabilität dieser Anlagen zu gewährleisten.

Um die KWK-Produktion, Fernwärme- und Warmwasserversorgung der Bürger fortzusetzen, hat Rumänien der Kommission die folgenden Änderungen der bestehenden Regelung mitgeteilt: (i) Verlängerung des Förderzeitraums von bis zu 11 Jahren auf bis zu 21 Jahre (bis spätestens 2033); und (ii) eine Aufstockung des Programmbudgets von ca. 2.2 Mrd. EUR (ca. 10.735 Mrd. RON) auf ca. 4.4 Mrd. EUR (21.883 Mrd. RON), um den zusätzlichen Zeitraum abzudecken, in dem eine Anlage Unterstützung erhalten kann.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere die 2014-Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie. Die Kommission stellte fest, dass die Änderung der Regelung notwendig und angemessen ist, um die Produktion hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern, Emissionen zu reduzieren und Energieeinsparungen zu erzielen. Darüber hinaus stellte sie fest, dass die Beihilfe verhältnismäßig ist, da die Regelung angemessene Garantien zur Vermeidung einer Überkompensation und einen Preisanpassungsmechanismus umfasst, der gemäß der von der rumänischen nationalen Energieregulierungsbehörde ANRE festgelegten Methodik angewendet wird.

Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht, da sie die Stromerzeugung aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung fördert und die Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Europäischer Green Deal, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt unangemessen zu verzerren. Weitere Informationen werden auf der Kommissionsseite verfügbar sein Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA.57969.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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