Strom-Interkonnektivität
Kommission genehmigt französische Regelung in Höhe von 30.5 Mrd. EUR zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine französische Beihilferegelung zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen genehmigt. Die Maßnahme wird Frankreich helfen, seine Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren, und trägt zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bei.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Diese Beihilfemaßnahme wird die Entwicklung wichtiger erneuerbarer Energiequellen fördern und den Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Energieversorgung im Einklang mit den Zielen des EU-Grünen Deals unterstützen. Die Auswahl der Begünstigten im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens gewährleistet den bestmöglichen Einsatz der Steuergelder und erhält gleichzeitig den Wettbewerb auf dem französischen Energiemarkt.“
Das französische Schema
Frankreich hat der Kommission seine Absicht mitgeteilt, eine neue Regelung zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen einzuführen, insbesondere für Betreiber von Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen an Land. Die Regelung gewährt diesen Betreibern Unterstützung, die im Rahmen von Ausschreibungen vergeben wird. Die Maßnahme umfasst insbesondere sieben Arten von Ausschreibungen für insgesamt 34 GW neue erneuerbare Energie, die zwischen 2021 und 2026 durchgeführt werden: (i) Solar am Boden, (ii) Solar an Gebäuden, (iii) Onshore Wind, (iv) Wasserkraftanlagen, (v) innovative Solarenergie, (vi) Eigenverbrauch und (vii) eine technologieneutrale Ausschreibung. Die Förderung erfolgt in Form einer Prämie auf den Strommarktpreis. Die Maßnahme ist mit einem vorläufigen Gesamtbudget von rund 30.5 Milliarden Euro ausgestattet. Die Regelung läuft bis 2026 und die Beihilfe kann für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren nach Netzanschluss der neuen erneuerbaren Anlage ausgezahlt werden.
Bewertung der Kommission
Die Kommission bewertete die Maßnahme nach den EU - Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere nach dem 2014 Leitlinien über staatliche Beihilfen für den Umweltschutz und Energie.
Die Kommission stellte fest, dass die Beihilfe für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung und zur Erreichung der französischen Umweltziele erforderlich ist. Sie hat zudem einen Anreizeffekt, da die Projekte ohne öffentliche Förderung nicht realisiert würden. Die Beihilfe ist zudem angemessen und auf das erforderliche Minimum beschränkt, da die Höhe der Beihilfe im Rahmen wettbewerblicher Ausschreibungen festgelegt wird. Die Kommission stellte außerdem fest, dass die positiven Auswirkungen der Maßnahme, insbesondere die positiven Umwelteffekte, mögliche negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen überwiegen. Frankreich verpflichtete sich außerdem zur Durchführung einer Ex-post Evaluierung zur Bewertung der Merkmale und der Umsetzung des Systems für erneuerbare Energien.
Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die französische Regelung im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften steht, da sie die Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen aus verschiedenen Technologien in Frankreich erleichtern und die Treibhausgasemissionen im Einklang mit den Europäischer Green Deal und ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
Hintergrund
Die Kommission hat 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie ermöglichen es den Mitgliedstaaten, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen unter bestimmten Bedingungen zu fördern. Diese Vorschriften sollen den Mitgliedstaaten helfen, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.
Das Erneuerbare-Energien-Richtlinie von 2018 ein EU-weit verbindliches Ziel für erneuerbare Energien von 32 % bis 2030 festgelegt Mitteilung zum europäischen Grünen Deal 2019 hat die Kommission ihre Klimaambitionen bekräftigt und sich das Ziel gesetzt, bis 2050 keine Netto-Emissionen von Treibhausgasen zu verursachen Europäisches Klimarecht, das das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 verankert und das Zwischenziel einführt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 55 um mindestens 2030 % zu reduzieren, die Weichen für die 'fit für 55' von der Kommission am 14. Juli 2021 angenommene Legislativvorschläge. Unter diesen Vorschlägen hat die Kommission eine Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die ein erhöhtes Ziel festlegt, bis 40 2030 % der EU-Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.50272 in die gemacht werden staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Website, sobald Probleme mit der Vertraulichkeit gelöst wurden. Neuere Veröffentlichungen von Entscheidungen über staatliche Beihilfen im Internet und im Amtsblatt sind im aufgeführt Wettbewerb Wöchentliche E-News.
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