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Biokraftstoffe

Die Kommission genehmigt die Verlängerung der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Schweden um ein Jahr

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Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen die Verlängerung der Steuerbefreiungsmaßnahme für Biokraftstoffe in Schweden genehmigt. Schweden hat flüssige Biokraftstoffe seit 2002 von der Energie- und CO₂-Besteuerung befreit. Die Regelung wurde aufgrund der Entscheidung der Kommission in der Rechtssache SA verlängert. 48069 im Jahr 2017 bis zum 31. Dezember 2020. Mit dieser Entscheidung genehmigt die Kommission eine einjährige Verlängerung der Steuerbefreiung (vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021).

Ziel der Steuerbefreiungsmaßnahme ist es, den Einsatz von Biokraftstoffen zu erhöhen und den Einsatz fossiler Brennstoffe im Verkehr zu verringern. Die Kommission bewertete die Maßnahmen im Rahmen der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie 2014-2020. Die Kommission stellte fest, dass die Steuerbefreiungen notwendig und angemessen sind, um die Produktion und den Verbrauch von inländischen und importierten Biokraftstoffen zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren. Darüber hinaus wird das Programm zu den Bemühungen Schwedens und der EU insgesamt beitragen, das Pariser Abkommen umzusetzen und die Ziele für erneuerbare Energien und CO₂ für 2030 zu erreichen.

Die Förderung von Biokraftstoffen auf Lebensmittelbasis sollte entsprechend den in der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegten Schwellenwerten begrenzt bleiben. Die Ausnahmeregelung kann zudem nur gewährt werden, wenn die Betreiber die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien nachweisen, die Schweden gemäß der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie umsetzen wird. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission. Wettbewerb Website, in der Beihilfenregister unter der Fallnummer SA.55695.

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