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#StateAid - Kommission genehmigt vorläufige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der lokalen Stromversorgung in der #Slowakei

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Die Europäische Kommission hat die Entschädigung des slowakischen Elektrizitätsversorgungsunternehmens Slovenské Elektrárne für die vorübergehende Einspeisung einer vorgeschriebenen Strommenge aus einheimischen Brennstoffen in den Stromnetzknoten Bystričany in der Slowakei nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Die Slowakei teilte der Kommission ihre Pläne mit, das Elektrizitätsversorgungsunternehmen Slovenské Elektrárne mit einer vorübergehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in dem geografischen Gebiet um den Stromnetzknoten Bystričany zu beauftragen, das nicht ausreichend mit dem übrigen slowakischen Stromnetz verbunden ist.

Im Rahmen der Verpflichtung zum öffentlichen Dienst wird Slovenské Elektrárne von seinem Kraftwerk in Nováky aus eine obligatorische Menge von mindestens 870 Gigawattstunden und bis zu 1,100 Gigawattstunden Strom pro Jahr aus einheimischen Brennstoffquellen in das geografische Gebiet um den Bystričany-Knoten der Slowakei liefern Stromnetz.

Slovenské Elektrárne wird vom slowakischen Staat für die Erfüllung dieser gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung entschädigt, um die Differenz zwischen seinen Einnahmen aus dem Verkauf von Elektrizität und anderen Dienstleistungen und seinen Produktionskosten zu decken. Die Kommission hat die Maßnahme im Rahmen der EU bewertet Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Die Kommission stellte Folgendes fest: (i) Die einzigen Stromerzeuger in der Nähe des Knotens des Elektrizitätssystems Bystričany sind das Kraftwerk Nováky und einige sehr kleine Wasserkraftwerke.

Ohne die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung würde die derzeitige Stromerzeugungsinfrastruktur keine zuverlässige Stromversorgung für das geografische Gebiet um den Stromnetzknoten Bystričany gewährleisten. ii) Die Maßnahme ist verhältnismäßig, da die erwartete Rendite des Kraftwerks Nováky derjenigen ähnlicher Kraftwerke entspricht und nicht zu einer Überkompensation führt. (iii) Die Maßnahme ist zeitlich begrenzt und endet, sobald die neue Versorgungsinfrastruktur betriebsbereit ist und auf jeden Fall spätestens zum Ende von 2023.

Daher gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die slowakische Maßnahme mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang steht, da sie die Versorgungssicherheit in dem geografischen Gebiet um den Knotenpunkt des Elektrizitätssystems in Bystričany fördert, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.

Die vollständige Pressemitteilung ist online verfügbar in ENFRDESK.

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