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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt griechisches Auktionsverfahren für # RenewableElectricity

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein griechisches Auktionssystem für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Das Programm wird die Energie- und Klimaziele der EU fördern und gleichzeitig den Wettbewerb bewahren.

Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Griechenland wird die Kosten für erneuerbare Energien durch wettbewerbsfähige Auktionen zur Unterstützung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen senken. Dies ist sehr gut und das Programm wird die Bemühungen Griechenlands zur Erreichung seiner Klimaziele für 2020 erleichtern."

Im Rahmen der Regelung wird Griechenland regelmäßig wettbewerbsfähige Auktionen durchführen, um erneuerbare Energiequellen zu fördern:

  • Griechenland wird in 2018 getrennte Auktionen für Wind- und Solaranlagen durchführen, um deren Marktpotenzial zu ermitteln.
  • Ab 2019 finden gemeinsame Auktionen für Wind- und Solaranlagen statt, um den Wettbewerb zu stärken und die Kosten für die Verbraucher erneuerbarer Energien in Griechenland zu senken.

Die staatliche Unterstützung für andere Technologien für erneuerbare Energien wird versteigert, sobald sie auf dem griechischen Strommarkt reifer werden, dh wenn sie eine vordefinierte Marktdurchdringung erreichen. Darüber hinaus wird Griechenland die Ausschreibungsprozesse in 2020 evaluieren, bevor es Ausschreibungsprozesse für den Zeitraum 2021-2025 entwirft.

Die Kommission hat die Regelung nach den EU - Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere nach dem 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie. Die Richtlinien fordern seit 2017 wettbewerbsfähige Auktionen für die Förderung erneuerbarer Energien, um sicherzustellen, dass die Verwendung öffentlicher Mittel auf das Minimum beschränkt ist und keine Überkompensation erfolgt. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das griechische Auktionssystem den Anteil der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Elektrizität im Einklang mit der EU erhöhen wird Umweltzielewährend jede durch die staatliche Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrung minimiert wird.

Hintergrund

Die heutige Entscheidung folgt der Entscheidung der Kommission vom November 2016, die genehmigte eine Beihilferegelung für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und für die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung in Griechenland (SA.44666).

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Das Erneuerbare-Energien-Richtlinie Festgelegte Ziele für den Anteil aller Mitgliedstaaten an erneuerbaren Energiequellen am Brutto-Endenergieverbrauch bis 2020. Für Griechenland beträgt dieses Ziel 18% der inländischen Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen bis 2020.

Mehr Informationen über die Entscheidung zur Verfügung stehen, sobald potentielle Vertraulichkeit Probleme gelöst worden sind, in der Register für staatliche Beihilfen auf die Kommission Wettbewerb Website unter der Nummer SA.48143. Das State Aid Weekly e-News listet neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt der EU.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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