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#StateAid: Kommission genehmigt spanisches Förderprogramm für erneuerbaren Strom

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Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die spanische Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und der Abfallverwertung den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht. Das Programm wird die Energie- und Klimaziele der EU fördern und gleichzeitig den Wettbewerb bewahren.

Kommissarin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: "Ich freue mich, dass die jüngsten spanischen Auktionen für erneuerbare Energien die positiven Auswirkungen des Wettbewerbs gezeigt haben: Unternehmen sind bereit, in neue Anlagen mit sehr geringer staatlicher Unterstützung zu investieren Eine kohlenstoffarme, umweltverträgliche Energieversorgung ist wichtig, und dieses Unterstützungsprogramm wird helfen. "

Im Rahmen der Regelung erhalten die Begünstigten Unterstützung durch eine Prämie zusätzlich zum Marktpreis für Strom, so dass sie auf Marktsignale reagieren müssen. Diese Prämie soll diesen Einrichtungen helfen, Kosten zu kompensieren, die nicht durch den Verkauf von Strom auf dem Markt gedeckt werden können, und eine angemessene Kapitalrendite erzielen.

Das System besteht seit 2014 und gilt sowohl für neue Begünstigte als auch für Einrichtungen, die von früherer Unterstützung profitiert haben. Insgesamt hat das Programm rund 40,000-Begünstigte. In 2016 beliefen sich die jährlichen Zahlungen im Rahmen der Regelung auf 6.4 Mrd. EUR.

Seit 2016 werden neue Einrichtungen durch wettbewerbsfähige Auktionen unterstützt. Bei den letzten Auktionen im Mai 2017 und Juli 2017 haben verschiedene Technologien miteinander konkurriert. Insgesamt wurde eine Leistung von etwas mehr als 8 Gigawatt unterstützt, hauptsächlich für Wind- und Solaranlagen. Infolge dieser Auktionen erhalten die Begünstigten nur dann eine Entschädigung, wenn der Marktpreis in den kommenden Jahren auf ein Niveau fällt, das deutlich unter den heutigen Marktpreisen liegt. Dieser Schutz vor einem unerwartet starken Rückgang der Marktpreise hilft Entwicklern, die Projektfinanzierung sicherzustellen und die Projekte daher pünktlich abzuschließen. Dies wird Spanien helfen, seine Umwelt- und Klimaziele für 2020 zu erreichen.

Die Kommission bewertete das System gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, insbesondere gemäß den Vorschriften der Kommission 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energie. Insbesondere benötigen sie seit 2017 wettbewerbsfähige Auktionen für die Unterstützung erneuerbarer Energien. Sie sorgen dafür, dass die Verwendung öffentlicher Mittel begrenzt ist und es zu keiner Überkompensation kommt. Auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die spanische Maßnahme den Anteil der aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Elektrizität im Einklang mit der EU erhöhen wird Umweltzielewährend jede durch die staatliche Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrung minimiert wird.

Das Programm wird von einem Bewertungsplan zur Bewertung seiner Auswirkungen begleitet. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden der Kommission bis Dezember 2020 übermittelt.

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Hintergrund

Die Kommission 2014 Leitlinien für staatliche Beihilfen für Umweltschutz und Energiedie Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen in die Lage versetzen, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (einschließlich erneuerbarer Abfälle) und hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu unterstützen. Diese Regeln zielen darauf ab, die ehrgeizigen Energie- und Klimaziele der EU zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu erreichen.

Das Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegte Ziele für den Anteil aller Mitgliedstaaten an erneuerbaren Energiequellen am Brutto-Endenergieverbrauch bis 2020. Für Spanien liegt dieses Ziel bis 20 bei 2020%.

Mehr Informationen über die Entscheidung zur Verfügung stehen, sobald potentielle Vertraulichkeit Probleme gelöst worden sind, in der Hilfe Registerzustand auf die Kommission Wettbewerb Website unter der Fallnummer SA.40348dem „Vermischten Geschmack“. Seine  State Aid Weekly e-News listet neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt der EU.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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