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Erneuerbare Energie: EU Gerichtsentscheidung unterstützt EU-Vorschriften und sorgt für die nationalen Förderregelungen gültig

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clowds-on-the-Horizont-Foto-by-Sigfrid-LundbergDer Europäische Gerichtshof hat heute (1 Juli) entschieden, die Bestimmungen der EU-Gesetzgebung zu erneuerbaren Energien zu unterstützen, vor allem auf dem Vorrecht der nationalen erneuerbarer Energien Förderregelungen.

Kommentierte die Entscheidung im Aland Fall, grüne Energie-Sprecher Claude Turmes sagte: "Wir begrüßen die heutige Entscheidung, die die erfolgreiche Gesetzgebung der EU zu erneuerbaren Energien und die Vorrechte nationaler Unterstützungssysteme für erneuerbare Energien bestätigt. Der Gerichtshof entschied, dass die Beschränkung nationaler Unterstützungssysteme auf nationale Betreiber durch das Ziel des öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist, die Nutzung zu fördern Dies stellt die Möglichkeiten der EU-Mitgliedstaaten zur regionalen Zusammenarbeit (durch gemeinsame Unterstützungsprogramme, gemeinsame Projekte oder statistische Übertragungen) nicht in Frage, da dies nach EU-Recht bereits vorgesehen ist.

"Diese Entscheidung muss als Warnung an die Europäische Kommission dienen, die bereits versucht hat, dieses grundlegende Element der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien zu untergraben, indem sie die Bundesregierung schikaniert, um importierten Strom von einem Beitrag zur Unterstützung erneuerbarer Energien auszunehmen. Die Mitglieder der Kommission Der ständige Versuch, das geltende EU-Recht zu untergraben, muss dieses Urteil berücksichtigen.

"Der Entwurf des EU-Rahmens für Energie und Klima für 2030 muss die nationalen Umstände berücksichtigen, die sich in den Förderprogrammen für erneuerbare Energien widerspiegeln. Aufbauend auf dem Erfolg des bestehenden Ziels für erneuerbare Energien für 2020 muss er auch ein verbindliches Ziel für erneuerbare Energien von 45% für 2030 enthalten. ""

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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