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Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt € 945 Millionen kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für die Modernisierung der bulgarischen Elektrizitätswirtschaft

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EmissionenDie Europäische Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass die bulgarischen Pläne, Emissionshandelszertifikate im Wert von 945 Mio. EUR kostenlos für die Modernisierung des Elektrizitätssektors bereitzustellen, den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen. Die Kommission stellte fest, dass die Mittel für die Modernisierung der Produktionsinfrastruktur, die Diversifizierung des Energiemixes oder den Bau neuer Anlagen verwendet werden. Dies wird dazu beitragen, die Energiemärkte zu öffnen, die Treibhausgasemissionen zu senken und die Versorgungssicherheit im Einklang mit den EU-Zielen zu erhöhen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Der für die Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Die Investitionen werden es Bulgarien ermöglichen, seine Quellen für die Stromerzeugung zu diversifizieren und zur Expansion der nationalen Energiemärkte beizutragen. Gleichzeitig trägt die Maßnahme zur Erreichung der europäischen Ziele für 2020 bei, indem die Treibhausgasemissionen gesenkt werden. “

Der Marktwert der freien Emissionsberechtigungen nach dem bulgarischen Plan beträgt € 945m. Die Projekte, die mit den kostenlosen Zulagen unterstützt werden sollen, wurden in einer offenen Aufforderung zur Einreichung von Projekten auf der Grundlage objektiver, transparenter und gemeinsamer Kriterien ausgewählt. Alle von Betreibern eingereichten förderfähigen Projekte wurden in den bulgarischen Plan aufgenommen (401-Investitionen). Die Betreiber, die nicht (alle) kostenlosen Zertifikate verwenden, überweisen den Gegenwert der nicht verwendeten Zertifikate an einen Spezialfonds, aus dem Investitionen zur Verbesserung der Infrastruktur (Übertragung, Verteilungsnetze für Gas und Strom) und für saubere Technologien finanziert werden. Der nationale Plan sieht die Schließung einiger mit Kohle betriebener Kraftwerke mit niedrigem Wirkungsgrad, die Erhöhung der Erzeugung von Erdgas und erneuerbarer Energie mit geringerem Ausstoß und einen vielfältigeren Energiemix vor.

Der Marktanteil 2011 des Stromversorgungsunternehmens BEH (Bulgarian Energy Holding) liegt bei 59.6% und wird aufgrund des Plans voraussichtlich nicht wachsen. Tatsächlich wird ein Rückgang auf 52.8% bis 2020 prognostiziert. Dies wird neuen Teilnehmern den Markteintritt ermöglichen, hauptsächlich im Bereich der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus hat die Umsetzung des nationalen Plans nur begrenzte Auswirkungen auf die Marktposition von BEH, da nur ein Teil (25%) seiner Kapazität aus kohlebasierten Erzeugungsanlagen stammt, für die kostenlose Zertifikate in Frage kommen. Darüber hinaus werden die meisten der BEH zugewiesenen kostenlosen Zertifikate außerhalb des Stromerzeugungssektors zur Verbesserung der Netzregulierungsbedingungen und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Stromnetz und im Gasnetz verwendet. Die Umsetzung des Plans dürfte daher nicht zu einer weiteren Marktkonzentration führen.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gekommen, dass die Maßnahme im Einklang mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) steht, der Beihilfen für die Entwicklung bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten ermöglicht, sofern sie keine nachteiligen Auswirkungen hat Handelsbedingungen und die Richtlinien des Emissionshandelssystems (ETS) der Kommission.

Hintergrund

Artikel 10c der EU-Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003 / 87 / EG geändert durch Richtlinie 2009 / 29 / EG) gestattet bestimmten Mitgliedstaaten die kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen, sofern sie die Mittel für die Modernisierung ihres Energiesystems verwenden, beispielsweise durch den Ausbau der Infrastruktur, die Einführung sauberer Technologien und die Diversifizierung ihres Energiemix.

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Bulgarien legte seinen nationalen Investitionsplan im September 2011 vor. Im Juli 2012 hatte die Kommission bereits festgestellt, dass die von Bulgarien gewährten CO2012-Zertifikate den Anforderungen der EU-Richtlinie über das Emissionshandelssystem (EHS) entsprechen (siehe endgültige Entscheidung C (4564) XNUMX) ). Die heutige Entscheidung ergänzt dies durch die Feststellung, dass die im Plan enthaltenen öffentlichen Finanzierungsmaßnahmen den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren.

Im Juni und im Dezember hatte die Kommission bereits ähnliche Maßnahmen für Zypern genehmigt (Fall 2012) SA.34250), Estland (Fall SA.33449), Rumänien (Fall SA.34753), Tschechische Republik (Fall SA.33537) und Ungarn (Fall SA.34086).

Weitere Informationen finden Sie unter der Fallnummer SA.34385 der Beihilfenregister auf die Wettbewerb Webseite. Neuerscheinungen von Beihilfeentscheidungen werden in der aufgelisteten State Aid Weekly e-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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