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Coronavirus

Die Kommission genehmigt ein deutsches System zur Entschädigung von Anbietern von Unterkünften im Bereich der Kinder- und Jugendbildung für Schäden, die durch den Ausbruch des Coronavirus entstanden sind

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Die Europäische Kommission genehmigte gemäß den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen ein deutsches System zur Entschädigung von Anbietern von Unterkünften für Kinder- und Jugendbildung für den durch den Ausbruch des Coronavirus verursachten Einnahmeverlust. Die öffentliche Unterstützung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Das System wird bis zu 60% des Einnahmeverlusts der berechtigten Begünstigten zwischen dem Beginn der Sperrung (die zu unterschiedlichen Zeitpunkten in den Regionalstaaten begann) und dem 31. Juli 2020, als ihre Unterbringungsmöglichkeiten fällig geschlossen werden mussten, kompensieren zu den in Deutschland umgesetzten restriktiven Maßnahmen.

Bei der Berechnung des Einnahmeverlusts sind etwaige Kostensenkungen aufgrund der während der Sperrung erzielten Einnahmen und etwaiger vom Staat gewährter oder tatsächlich ausgezahlter (und insbesondere im Rahmen des Systems gewährter) Finanzhilfen zu berücksichtigen SA.58464) oder Dritte, die mit den Folgen des Coronavirus-Ausbruchs fertig werden, werden abgezogen. Auf der Ebene der Zentralregierung steht den beantragungsberechtigten Einrichtungen ein Budget von bis zu 75 Mio. EUR zur Verfügung.

Diese Mittel sind jedoch nicht ausschließlich für dieses System vorgesehen. Darüber hinaus haben die regionalen Behörden (at Bundesländer oder auf lokaler Ebene) kann dieses Schema auch aus den lokalen Haushalten verwenden. In jedem Fall stellt das System sicher, dass dieselben förderfähigen Kosten nicht zweimal von verschiedenen Verwaltungsebenen kompensiert werden können. Die Kommission bewertete die Maßnahme unter Artikel 107 (2) (b) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es der Kommission ermöglicht, von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfemaßnahmen zu genehmigen, um bestimmte Unternehmen oder bestimmte Sektoren für die Schäden zu entschädigen, die durch außergewöhnliche Ereignisse wie den Ausbruch des Coronavirus verursacht wurden.

Die Kommission stellte fest, dass das deutsche System Schäden ersetzen wird, die in direktem Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus stehen. Es wurde auch festgestellt, dass die Maßnahme verhältnismäßig ist, da die vorgesehene Entschädigung nicht über das hinausgeht, was zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist. Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Regelung den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen entspricht.

Weitere Informationen zu Maßnahmen der Kommission zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier hier. Die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Fallnummer SA.59228 in der staatliche Beihilferegister auf die Kommission Wettbewerb Webseite.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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