MwSt
Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: Arbeitsprogramm 2026 verfügbar
Die Europäische Kommission hat das Arbeitsprogramm für die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) veröffentlicht, das die für 2026 geplanten Umsetzungsaktivitäten umfasst.
Das Programm baut auf der im September 2025 veröffentlichten Umsetzungsstrategie auf und soll die Einführung des ViDA-Pakets im Rahmen des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens unterstützen.
Die ViDA-Reform zielt darauf ab, das EU-Mehrwertsteuersystem zu modernisieren, es unternehmensfreundlicher und betrugssicherer zu gestalten sowie die Herausforderungen im Bereich der Mehrwertsteuer zu bewältigen, die sich durch die Entwicklung der Plattformökonomie ergeben. Das Paket wurde im März 2025 formell verabschiedet und wird bis 2035 schrittweise eingeführt.
- Von 1 Januar 2027Das OSS-System wird weiter ausgebaut, um auch B2C-Lieferanten im Bereich der E-Ladeinfrastruktur einzubeziehen. Bestimmte gesetzliche Klarstellungen für Nutzer der One-Stop-Shop- (OSS) und Import-One-Stop-Shop-Systeme (IOSS) treten ebenfalls in Kraft.
- Ab dem 1. Juli 2028Plattformen in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung auf der Straße müssen neue Regelungen für fiktive Lieferanten einhalten, während die wichtigsten Reformen der einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung (SVR) einschließlich der obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für nicht ansässige Lieferanten in Kraft treten werden.
- Ab dem 1. Juli 2030Grenzüberschreitende B2B-Transaktionen unterliegen neuen digitalen Meldepflichten (Digital Reporting Requirements, DRR) auf der Grundlage der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung, wobei die elektronische Rechnungsstellung zur Standardmethode für die Rechnungsstellung wird.
- Bis 1. Januar 2035Mitgliedstaaten mit einer nationalen digitalen Echtzeit-Transaktionsmeldepflicht müssen ihre Systeme an das grenzüberschreitende digitale Meldesystem anpassen; dies markiert die letzte Phase dieses umfassenden ViDA-Pakets.
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