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Rat verabschiedet neue Rechtsvorschriften zur elektronischen Mehrwertsteuerbefreiungsbescheinigung

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Der Rat hat ein neues Legislativpaket zur Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung angenommen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Vereinfachung der Steuerverfahren und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen.

Das angenommene Paket ändert die EU-Mehrwertsteuerrichtlinien und die EU-Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung, die das bestehende Papierzertifikat durch eine digitale Alternative ersetzt. Diese Änderung zielt darauf ab, die Flexibilität zu erhöhen, die Kosten zu senken und die Verwaltung von Mehrwertsteuerbefreiungen in der gesamten EU.

Ab dem 30. Juni 2032 ist die elektronische Mehrwertsteuerbefreiungsbescheinigung verpflichtend. Unternehmen können dann von fortgeschrittenen elektronischen Signaturen und der Kompatibilität mit digitalen Verwaltungsverfahren profitieren. Bis zum verbindlichen Stichtag haben die Mitgliedstaaten jedoch die Flexibilität, weiterhin Papierbescheinigungen oder bestehende elektronische Systeme zu verwenden.

Die Kommission wird nun eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um eine reibungslose technische Einführung des neuen elektronischen Zertifikats zu gewährleisten.

Diese Entwicklung folgt den am 8. Juli 2024 veröffentlichten Vorschlägen der Kommission, die am 10. Dezember 2024 einer politischen Einigung und am 13. November 2024 einer Stellungnahme des Europäischen Parlaments unterlagen. Die neue Gesetzgebung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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