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Kommission startet öffentliche Konsultation zu Kartellvorschriften für den Kraftfahrzeugsektor

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Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation Aufforderung an alle interessierten Parteien, ihre Ansichten zur Funktionsweise der Wettbewerbsregeln für vertikale Vereinbarungen im Automobilsektor zu äußern. Zu diesen Regeln gehören Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge ('MVBER') und die Ergänzende Richtlinien (im Folgenden „SGL“), sowohl geändert im April 2023Sowie das Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung („VBER“) und die Leitlinien für vertikale Beschränkungen, soweit sie den Automobilsektor betreffen.

Die öffentliche Konsultation ist Teil der laufenden Evaluierung der MVBER und der SGL, die am 18. Januar 2024 eingeleitet wurde. Diese Regeln, die Unternehmen im Automobilsektor dabei unterstützen, die Vereinbarkeit ihrer vertikalen Vereinbarungen mit Artikel 101 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) laufen derzeit am 31. Mai 2028 aus. Alle Interessierten können bis zum 7. Mai 2025 Kommentare einreichen.

Parallel dazu leitete die Kommission 30 Januar 2025 der strategische Dialog über die Zukunft der Automobilindustrie. Die Kommission wird in Kürze einen Aktionsplan vorlegen, der sich mit für den Automobilsektor relevanten Themen befasst, wie etwa der Sicherstellung des Zugangs zu Talenten und Ressourcen, technologischer Innovation und der Entwicklung von Fahrzeugen der nächsten Generation sowie der Schaffung eines vorhersehbaren Regulierungsrahmens. Die MVBER-Evaluierung ergänzt diese Bemühungen, indem sie einen wettbewerbsfähigen Kfz-Ersatzteilmarkt sicherstellt.

Die stellvertretende Vorsitzende des Clean, Just and Competitive Transition Committee, Teresa Ribera (Abbildung) sagte: „Mit dieser Evaluierung wollen wir sicherstellen, dass unser Kartellrecht mit den raschen Veränderungen auf dem Kraftfahrzeugmarkt Schritt hält, die von der Digitalisierung bis hin zu neuen Mobilitätsmustern reichen. Im Rahmen der Evaluierung ist es von entscheidender Bedeutung, die Erfahrungen verschiedener Interessengruppen – von Herstellern bis hin zu unabhängigen Reparaturwerkstätten – zu nutzen, um Regeln zu haben, die weiterhin Innovationen fördern und einen fairen Wettbewerb beim Verkauf, der Reparatur und der Wartung von Kraftfahrzeugen gewährleisten.“

Pressemitteilung ist online verfügbar.

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