EU-Eisenbahnen
Kommission genehmigt Änderung und Verlängerung der deutschen Beihilferegelung zur Förderung der Interoperabilität im Schienenverkehr

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften die Verlängerung und Änderung einer deutschen Regelung zur Modernisierung der Verkehrsmanagementausrüstung für Schienenfahrzeuge im Raum Stuttgart genehmigt.
Die Regelung besteht aus zwei Maßnahmen und wurde ursprünglich von der Kommission am 12 Januar 2021, es läuft am 31. Dezember 2025 aus. Die erste Maßnahme unterstützt die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit Europäisches Eisenbahnverkehrsmanagementsystem (ERTMS), ein Sicherheitssystem, das die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen und Signalstatus durch Züge gewährleistet. Die zweite Maßnahme unterstützt die Ausstattung von Schienenfahrzeugen mit automatischer Zugbetrieb (ATO), ein Gerät zur Verbesserung der Betriebssicherheit, das zur Automatisierung des Zugbetriebs beiträgt.
Deutschland teilte der Kommission seine Absicht mit, i) Verlängerung der Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2029; und (ii) Erhöhung des Budgets um 282 Millionen Euro, so dass das Gesamtbudget 482 Millionen Euro beträgt.
Die Kommission prüfte die geänderte Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften, insbesondere Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Verkehrskoordinierung und der Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen an Eisenbahnunternehmen. Sie kam zu dem Schluss, dass die geänderte Regelung weiterhin angemessen und notwendig Förderung der Interoperabilität der Eisenbahnsysteme in der EU und Unterstützung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene, die weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr und gleichzeitig die Überlastung der Straßen verringert. Die Kommission stellte außerdem fest, dass das System weiterhin verhältnismäßig da sie auf das notwendige Minimum beschränkt ist und nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat. Schließlich stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe einen „Anreizeffekt“ haben wird, da die Eigentümer oder Betreiber von Schienenfahrzeugen die entsprechenden Modernisierungen ohne öffentliche Unterstützung nicht durchführen würden. Auf dieser Grundlage genehmigte die Kommission die Änderung gemäß den EU-Beihilfevorschriften.
Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.116931 im veröffentlicht staatliche Beihilferegister über die Wettbewerbspolitik der Kommission Website Sobald irgendwelche Vertraulichkeitsfragen gelöst sind.
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