Transport
Hinwendung zu einem stärker zirkulären Automobilsektor mit Einigung über Altfahrzeuge
Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission. Regelung für Altfahrzeuge, das die Konstruktion, Produktion und Entsorgung von Fahrzeugen umfasst.
Die Automobilindustrie ist einer der größten Abnehmer von Rohstoffen wie Stahl, Aluminium, Kupfer und Kunststoffen. Eine verbesserte Sammlung, Demontage und Aufbereitung von Fahrzeugen trägt dazu bei, dass mehr wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und in der EU verbleiben.
Die Altfahrzeugverordnung (ELV-Verordnung) trägt zu unseren Umwelt- und Klimazielen bei und stärkt gleichzeitig die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Lieferkettenunterbrechungen sowie ihre Importabhängigkeit. So wird beispielsweise geschätzt, dass die neuen Maßnahmen der ELV-Verordnung das Recycling und die Wiederverwendung von Hunderten Tonnen Seltenerdmetallen sowie von rund 5–6 Millionen Tonnen Stahl, 1–2 Millionen Tonnen Aluminium und 0.2–0.3 Millionen Tonnen Kupfer ermöglichen werden. Dies ist unerlässlich für eine wettbewerbsfähige, nachhaltige und zirkuläre europäische Automobilindustrie.
Nach der förmlichen Annahme der neuen Verordnung durch das Europäische Parlament und den Rat tritt sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Sie können mehr Informationen finden Sie im Handbuch Pressemitteilung.
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