Vernetzen Sie sich mit uns

Belgien

Kommission genehmigt öffentliche Unterstützung in Höhe von 14.3 Mio. EUR zur Förderung der Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenschifffahrt in Belgien

SHARE:

Veröffentlicht

on

Wir nutzen Ihre Anmeldung, um Ihnen Inhalte auf die von Ihnen gewünschte Weise bereitzustellen und um Sie besser zu verstehen. Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Europäische Kommission hat gemäß den EU-Beihilfevorschriften eine mit 14.3 Millionen Euro dotierte Beihilferegelung genehmigt, die die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Binnenwasserstraße in der belgischen Region Flandern fördern soll. Die Regelung läuft von Januar 2022 bis Ende 2025 und sieht Beihilfen für Terminalbetreiber für Terminal-Hub-Shuttles und Korridor-Shuttles vor, um die Begünstigten zur Bündelung der von und zu den flämischen Seehäfen in Belgien transportierten Gütermengen zu ermutigen. Die Beihilfe erfolgt in Form eines Zuschusses und deckt die Kosten für den zusätzlichen Betrieb des Korridor-Shuttles sowie die Kosten der Begünstigten für die effiziente Bündelung der von und zu den flämischen Seehäfen transportierten Gütermengen.

Der zusätzliche Roundtrip eines Korridorshuttles und die Bündelung von Frachtmengen werden die Binnenschifffahrt zeiteffizienter, kostengünstiger und damit für Verlader attraktiver und wettbewerbsfähiger gegenüber dem Transport auf der Straße machen. Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme erforderlich ist, um den Verladern die richtigen Anreize zu bieten, sich für weniger umweltbelastende Verkehrsträger zu entscheiden und gleichzeitig die Straßenüberlastung zu verringern. Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahme nicht nur eine umweltfreundlichere Form der Mobilität wie die Binnenschifffahrt unterstützt, sondern auch verhältnismäßig und notwendig ist, um das verfolgte Ziel zu erreichen, nämlich die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Binnenschifffahrt zu erleichtern, ohne zu übermäßigem Wettbewerb zu führen Verzerrungen.

Auf dieser Grundlage kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahme insbesondere mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist Artikel 93 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kommission Website des Wettbewerbs in England, Bei öffentlichen Register unter der Nummer SA.60177, sobald Vertraulichkeitsprobleme gelöst wurden.

Teile diesen Artikel:

Teilen:
EU Reporter veröffentlicht Artikel aus verschiedenen externen Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen entsprechen nicht unbedingt denen von EU Reporter. Bitte lesen Sie den vollständigen Inhalt von EU Reporter. Veröffentlichungsbedingungen Weitere Informationen: EU Reporter nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug zur Verbesserung der journalistischen Qualität, Effizienz und Zugänglichkeit und gewährleistet gleichzeitig eine strenge menschliche redaktionelle Kontrolle, ethische Standards und Transparenz bei allen KI-gestützten Inhalten. Bitte lesen Sie den vollständigen Bericht von EU Reporter. KI-Richtlinie .

Trending