Unternehmensbesteuerung
Das Parlament will den globalen Mindeststeuersatz für Körperschaften unterstützen
Es wird erwartet, dass die Abgeordneten während der Plenarsitzung am 2023. und 18. Mai neue Regeln für einen globalen Mindestkörpersteuersatz ab 19 unterstützen werden, Wirtschaft.
Am 18. Mai wird das Parlament einen Bericht des Ausschuss für Wirtschaft und Währung über die Gewährleistung eines Mindestkörperschaftsteuersatzes für große multinationale Unternehmen. Die Richtlinie gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro.
Im Dezember 2021 einigten sich die OECD- und G20-Mitglieder auf eine umfassende Steuerreform, um die steuerlichen Herausforderungen anzugehen, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Kurz darauf veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Umsetzung der Reform in EU-Recht.
Während das Parlament den Kommissionsvorschlägen für den Umsetzungszeitplan weitgehend zustimmt, fordert der Bericht, über den die Abgeordneten abstimmen werden, eine Überprüfungsklausel für den Schwellenwert, über dem ein multinationales Unternehmen dem Mindeststeuersatz unterliegen würde. Sie möchte auch, dass die Kommission die Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die Entwicklungsländer bewertet.
„Natürlich ist ein Kompromiss nie perfekt und niemand wird damit zufrieden sein, aber es ist eine historische Einigung [...] Vor allem dürfen wir eine historische Entwicklung nicht aufhalten“, sagte die Autorin des Berichts, Aurore Lalucq (S&D, Frankreich), sprach auf einer Ausschusssitzung am 20. April.
„Wir müssen uns weiterhin darauf konzentrieren sicherzustellen, dass dieses Abkommen so schnell wie möglich das Licht der Welt erblickt und ordnungsgemäß umgesetzt wird“, sagte sie.
Die Abgeordneten fordern internationale Steuerreformen, seit eine Reihe von Skandalen Mitte der 2010er Jahre enthüllten, dass viele multinationale Unternehmen Gewinne in Länder verlagern, in denen sie möglicherweise nur wenige Mitarbeiter und Niederlassungen haben, in denen sie jedoch eine steuerliche Vorzugsbehandlung genießen.
Ein weit verbreitetes Beispiel sind die vielen digitalen Unternehmen, die über Geschäftsmodelle verfügen, bei denen sie Wert durch Interaktion zwischen ihrem Unternehmen und Verbrauchern an Orten schaffen, an denen sie keine oder nur eine unbedeutende physische Präsenz haben. In der Praxis tun multinationale Unternehmen, die weniger Steuern zahlen, dies auf Kosten von Ländern, die Schwierigkeiten haben, Investitionen oder Sozialleistungen zu finanzieren.
Verhinderung von Gewinnverlagerungspraktiken
Die Kommission schlug vor, a gerechte Besteuerung der digitalen Wirtschaft Paket im Jahr 2018, aber das Fehlen einer globalen Einigung und Meinungsverschiedenheiten im Rat führten dazu, dass einige EU-Länder ihre eigenen nationalen Digitalsteuern entwarfen, was zu Handelsspannungen führte.
Das OECD-Abkommen ist eine Zwei-Säulen-Lösung für diese Fragmentierung. Die erste Säule ist ein einheitlicher Ansatz für Besteuerungsrechte in Bezug auf die größten und profitabelsten multinationalen Unternehmen. Die zweite führt einen Mindestkörperschaftsteuersatz von 15 % ein, um die Praktiken der Gewinnverlagerung in Länder ohne oder mit sehr niedriger Besteuerung abzumildern.
Die Abstimmung im Plenum wird die Stellungnahme des Parlaments zu den Maßnahmen darstellen, die erforderlich sind, um das Abkommen über die Mindestkörperschaftsteuer in das EU-Recht aufzunehmen. Die Stellungnahme des Parlaments muss berücksichtigt werden, wenn die Mitgliedstaaten im Rat den endgültigen Text einstimmig annehmen.
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