EU-Stahlindustrie
Kommission begrüßt politische Einigung über neue EU-Stahlmaßnahme
Die Europäische Kommission begrüßt die heute zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte politische Einigung über die Maßnahme zum Schutz des EU-Stahlsektors vor globalen Überkapazitäten. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit einer strategischen europäischen Industrie.
Die neue Maßnahme legt zollfreie Quoten von 18.3 Millionen Tonnen pro Jahr fest. Für 30 Kategorien von Stahlerzeugnissen, die in die EU importiert werden, gilt ein Zollsatz von 50 % für Importe außerhalb dieser Quoten. Zudem wird die Anforderung „Schmelzen und Gießen“ eingeführt, um die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der EU-Stahllieferkette zu verbessern. Die Maßnahme gilt für Importprodukte aus allen Ländern außer den EWR-Staaten – für diese gelten weiterhin die Anforderungen an „Schmelzen und Gießen“. Der vereinbarte Text enthält alle wesentlichen Elemente der Maßnahme. Vorschlag der Kommission vom 7. Oktober 2025.
Die Maßnahme soll die negativen handelsbezogenen Auswirkungen der globalen Stahlüberkapazitäten – die bis 2027 voraussichtlich 721 Millionen Tonnen erreichen werden und damit mehr als das Fünffache des jährlichen Stahlverbrauchs der EU ausmachen – abmildern. Sie wird außerdem 2.5 Millionen Arbeitsplätze im Stahlsektor sichern und die Dekarbonisierungsziele der EU unterstützen.
Die neue Maßnahme ersetzt die bestehende EU-Schutzmaßnahme für Stahl, die seit 2018 ein Zollkontingentsystem (TRQ) für 28 Produktkategorien vorsieht und zollfreie Einfuhren bis zu einer bestimmten Grenze ermöglicht, bevor ein Zoll von 50 % fällig wird.
Nächste Schritte
Der vereinbarte Text wird nun in den kommenden Wochen vom Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Annahme geprüft, mit dem Ziel, sein Inkrafttreten am 1. Juli 2026 sicherzustellen, wenn die derzeitige Schutzmaßnahme für Stahl ausläuft.
Die Kommission arbeitet weiterhin an zwei Durchführungsrechtsakten: einem über die Länderzuteilung von Quoten und einem über die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung der Schmelz- und Gießvorschrift. Parallel dazu verhandelt die Kommission mit Handelspartnern im Rahmen des Verfahrens nach Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), um die Vereinbarkeit der Maßnahme mit der Welthandelsorganisation (WTO) sicherzustellen.
Die EU wird sich weiterhin konstruktiv mit globalen Partnern über gemeinsame Lösungen für das Problem der globalen Stahlüberkapazitäten austauschen, sowohl bilateral als auch gemeinsam im Rahmen des Globalen Forums für Stahlüberkapazitäten (GFSEC).
Hintergrund
Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen Die Stahlindustrie der EU wurde als zentraler Motor für den europäischen Wohlstand identifiziert. Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit der EUDie im Januar 2025 verabschiedete Erklärung identifizierte Stahl und Metalle als einen wichtigen Handlungsbereich. Strategischer Dialog StahlDie vom Präsidenten im März 2025 ausgerichtete Konferenz spiegelte die kritischen Herausforderungen wider, denen sich der Sektor gegenübersieht, und die Notwendigkeit dringender Maßnahmen.
Im März 2025 verabschiedete die Kommission einen Aktionsplan für die Stahl- und Metallindustrie, in dem Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen skizziert werden, darunter eine Handelsmaßnahme als Ersatz für die Stahlschutz. Die letztgenannte Maßnahme zur Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse wurde von der Kommission erstmals im Juli 2018 eingeführt, um wirtschaftliche Schäden für die Stahlproduzenten der EU durch Handelsumlenkung und steigende Importe zu verhindern.
Weitere Informationen
Vorgeschlagene Maßnahme zum Thema Stahl
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