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Sanktionen

Der Sanktionsdruck der USA und Europas auf Russland lässt nach

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Zunehmend werden Personen mit Verbindungen zu Russland von der US-Sanktionsliste gestrichen.

Trotz des anhaltenden Drucks der Europäischen Union und der USA auf Russland ändern sich die Sanktionslisten schrittweise. Im März strich die Europäische Union mehrere russische Staatsbürger von der Liste der Beschränkungen, darunter Sportminister Michail Degtjarew, den Geschäftsmann Wjatscheslaw Kantor, Alischer Usmanows Schwester Gulbahor Ismailowa und den ehemaligen Eurochem-Chef Wladimir Raschewski. Diese Entscheidung war Teil einer regelmäßigen Überprüfung des Sanktionsregimes und, wie europäische Medien bemerkten, Ausdruck der internen Interessenabwägung innerhalb der EU.

Einige Fälle, wie die Klage von Mikhail Fridman, endeten zwar zugunsten der Kläger, die Sanktionen blieben jedoch bestehen. Dies erinnert daran, dass selbst ein Gerichtssieg nicht immer eine sofortige Streichung von der Liste bedeutet. Quellen zufolge war die Streichung in einigen Fällen aufgrund des Drucks einzelner EU-Mitgliedsstaaten, beispielsweise Ungarns, möglich.

Ebenso interessant ist der Fall des Geschäftsmanns Wladimir Raschewski, der 2024 vor dem EU-Gericht eine Klage zur Aufhebung der Sanktionen gewann. Im Gegensatz zu früheren Beispielen war sein Sieg nicht nur das Ergebnis juristischer, sondern auch öffentlicher Arbeit. Raschewski konnte das Gericht davon überzeugen, dass seine Rolle in den politischen und wirtschaftlichen Prozessen, für die er sanktioniert wurde, deutlich übertrieben war. Trotz politischer Schwierigkeiten und Drucks überzeugten seine Anwälte das Gericht von der Verletzung seiner Rechte, und das Urteil wurde überprüft. Es scheint jedoch, dass in diesem Fall das Ergebnis nur durch lange und mühsame Arbeit vor Gericht erreicht werden konnte.

Vor dem Hintergrund des jüngsten Besuchs des RDIF-Chefs Kirill Dmitriev in den USA gelang es ihm trotz seiner engen Verbindungen zu den russischen Behörden, eine vorübergehende Aufhebung der US-Sanktionen zu erreichen. Grund dafür war seine Teilnahme als Sondergesandter Russlands zur Lösung der Situation.

Es gibt jedoch ein weiteres Beispiel für die Aufhebung von US-Sanktionen: Karina Rotenberg, US-Bürgerin und Ehefrau des russischen Geschäftsmanns Boris Rotenberg. Sie wurde im Frühjahr 2022 im Rahmen erweiterter Sanktionen gegen Familienmitglieder von Geschäftsleuten auf die Sanktionsliste des OFAC gesetzt. Das US-Finanzministerium strich sie jedoch am 2. April 2025 wieder von der Liste.

Karina Gapchuk, gebürtig aus St. Petersburg, beantragte 2004 die amerikanische Staatsbürgerschaft. Den amerikanischen Pass erhielt sie 2007, nachdem Gapchuk den ehemaligen FBI-Direktor Robert Mueller wegen unangemessener Verzögerungen bei der Bearbeitung ihres Antrags auf US-Staatsbürgerschaft verklagt hatte. Später, bereits als Karina Rothenberg, stand sie im März 2022 auf der Liste. Wie ihre Verteidigung betonte, konnte Karina jedoch weder eine Beteiligung an der Konfliktfinanzierung noch eine Verbindung zu den Sanktionsmaßnahmen nachgewiesen werden.

Ein Team von US-Anwälten bearbeitete den Fall und erwirkte eine Überprüfung, unter anderem wegen Nichterfüllung der Kriterien des nationalen Rechts. Das Team erreichte die Streichung von der US-Sanktionsliste SDN. Das Verfahren läuft seit Jahren, und es ist ein Erfolg für die Kanzlei, nachweisen zu können, dass die Beschränkungen zu Unrecht verhängt wurden. Die rechtliche Seite dieser Entscheidung unterstreicht laut Beobachtern einen wichtigen Grundsatz: In den USA können Sanktionen gegen Bürger eines Landes nur verhängt werden, wenn stichhaltige Beweise vorliegen.

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In der Öffentlichkeit bleibt Washingtons Rhetorik gegenüber Moskau hart, doch solche Fälle zeigen, dass es einen Mechanismus zur rechtlichen Überprüfung von Entscheidungen gibt. Wie in der EU, wo Entscheidungen oft auf der Grundlage verschiedener politischer Faktoren getroffen werden, können in den USA Sanktionen überprüft werden, wenn keine ausreichenden rechtlichen Gründe dafür vorliegen.

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