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EU-Hilfe für entlassene belgische Arbeitnehmer

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Die nach der Insolvenz von Liberty Steel Belgium entlassenen Arbeiter sollen 2 Millionen Euro an EU-Hilfen erhalten.

Am Mittwoch (29. April) billigte das Parlament das Paket bei seiner Sitzung in Straßburg.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments billigten einen Kommissionsvorschlag zur Mobilisierung von 2 Millionen Euro aus dem EU-Globalisierungsanpassungsfonds für entlassene Arbeitnehmer, wie er im Fachjargon genannt wird.

Damit sollen 507 Arbeiter unterstützt werden, die im April 2025 nach der Insolvenz von Liberty Steel Belgium, einem Hersteller von Basismetallen, ihre Arbeitsplätze verloren haben.

Der Bericht wurde mit 586 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen angenommen.

Die Mittel werden für Berufsberatung und -orientierung, berufliche Weiterbildung (einschließlich IT-Schulungen) sowie Unterstützung für Existenzgründer verwendet. Die Gesamtkosten werden auf 2.4 Millionen Euro geschätzt, wovon 85 % (2 Millionen Euro) vom Europäischen Wirtschaftsfonds (EGF) und 15 % (0.4 Millionen Euro) von den wallonischen Arbeitsämtern getragen werden. Die belgischen Behörden haben im Juni 2025 Unterstützungsgelder für die Arbeitnehmer ausgezahlt; die Kosten hierfür werden rückwirkend durch die EGF-Hilfe gedeckt.

Die MdEPs weisen in dem Bericht darauf hin, dass Liberty bereits vor dem Konkurs jahrelang mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, die durch ungünstige Bedingungen auf dem Stahlmarkt, Unterbrechungen der Lieferkette und hohe Energiepreise verursacht wurden.

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Die Europaabgeordneten geben außerdem an, dass die Schwierigkeiten, mit denen Liberty Steel konfrontiert ist, auch mit unternehmensspezifischen Faktoren zusammenhängen, die auf die Übernahme von ArcelorMittal durch die vorherigen Eigentümer, die GFG Alliance, zurückzuführen sind.

Ernsthafte Bedenken hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells und das Nichterfüllen von Investitionszusagen haben laut den Abgeordneten des Europäischen Parlaments zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Werks beigetragen.

Der Fonds unterstützt entlassene Arbeitnehmer und Selbstständige, die aufgrund unerwarteter, umfassender Umstrukturierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz verloren haben. 

Mitgliedstaaten können EU-Fördermittel beantragen, wenn innerhalb eines festgelegten Bezugszeitraums mindestens 200 Arbeitnehmer entlassen werden.

Jeder Vorschlag der Kommission zur Mobilisierung von Mitteln muss vom Europäischen Parlament und vom Rat genehmigt werden. Seit 2007 hat der Europäische Fonds für finanzielle Unterstützung (EGF) mehr als 181,000 Menschen in 20 Mitgliedstaaten geholfen und 727 Millionen Euro ausgezahlt.

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