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Beschäftigung

25 % der tödlichen Arbeitsunfälle ereigneten sich im öffentlichen Raum.

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2023 waren es 3,298 tödlich Unfälle und 2.82 Millionen nicht tödlich Arbeitsunfälle in der EU

Den größten Anteil an tödlichen Arbeitsunfällen in der EU verzeichneten öffentliche Bereiche (25.0 %; 825 tödliche Unfälle), gefolgt von Industrieanlagen (19.8 %; 654), Baustellen, Tagebauen oder Bergwerken (16.9 %; 556) sowie Landwirtschaft, Fischzucht und Waldgebieten (10.6 %; 349). 

Die Daten zeigen, dass 58.5 % aller tödlichen Unfälle im Transport- und Lagersektor und 36.3 % im Einzelhandel im öffentlichen Raum stattfanden. Im verarbeitenden Gewerbe ereigneten sich hingegen 50.9 % aller Unfälle auf Industriegeländen, 64.6 % der Unfälle in der Landwirtschaft in der Tierhaltung, Fischzucht und in Forstgebieten und 51.6 % der Unfälle im Baugewerbe auf Baustellen.

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Quelldatensatz: hsw_ph3_02

Bei nicht tödlichen Arbeitsunfällen in der EU ereignete sich 2023 der größte Anteil in Industrieanlagen (32.0 %), gefolgt von Dienstleistungsbetrieben (17.8 %), wie beispielsweise Büros. Knapp ein Zehntel aller nicht tödlichen Arbeitsunfälle ereignete sich im öffentlichen Raum sowie auf Baustellen, in Tagebauen oder Bergwerken (jeweils 10.2 %), während 6.4 % in Gesundheitseinrichtungen, 4.8 % in der Landwirtschaft, Fischzucht und Forstwirtschaft und lediglich 2.9 % im häuslichen Umfeld stattfanden. 

Wie erwartet, traten nicht tödliche Arbeitsunfälle bei bestimmten Tätigkeiten häufiger in bestimmten Arbeitsumgebungen auf. So ereigneten sich Unfälle in der Fertigung häufiger auf Industriegeländen (79.3 % aller Unfälle in diesem Bereich); im Baugewerbe waren Unfälle häufiger auf Baustellen, in Tagebauen oder Bergwerken (60.2 %); und Unfälle in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft ereigneten sich häufiger in der Landwirtschaft, Fischzucht oder in Waldgebieten (72.3 %).

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Quelldatensatz: hsw_ph3_02

Weitere Informationen

Methodische Anmerkungen

  • Die Daten werden für die Gesamtwirtschaft (alle Wirtschaftszweige) und für 5 ausgewählte Bereiche dargestellt. NACE Rev. 2 Abschnitte: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei (NACE-Abschnitt A), verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C), Baugewerbe (Abschnitt F), Vertrieb (Abschnitt G) sowie Transport und Lagerung (Abschnitt H).
  • Der Vertrieb umfasst den Groß- und Einzelhandel (Verkauf ohne Weiterverarbeitung) von Waren aller Art; Groß- und Einzelhandel stellen die letzten Schritte im Warenvertrieb dar. Unter Verkauf ohne Weiterverarbeitung versteht man die üblichen Handelsvorgänge (oder -bearbeitungen), wie beispielsweise das Sortieren, Klassifizieren und Zusammenstellen von Waren, das Mischen oder Vermengen von Waren, das Abfüllen, Verpacken, Aufteilen und Umpacken für den Vertrieb in kleineren Mengen, die Lagerung, Reinigung und Trocknung von Agrarprodukten sowie das Zuschneiden von Holzfaserplatten oder Metallblechen als Nebentätigkeiten. Ebenfalls zum Vertrieb gehört die Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern, nicht jedoch die Reparatur anderer Waren. Vermietungstätigkeiten, wie beispielsweise die Vermietung von Kraftfahrzeugen, Industrieanlagen oder Haushaltswaren, fallen nicht unter den Vertrieb.
  • Während alle EU-Länder Angaben zur Gesamtzahl der tödlichen und nicht-tödlichen Arbeitsunfälle mit Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen (NACE) machten, ist zu beachten, dass nicht alle Länder Daten zu allen Kategorien der Variablen zu Ursachen und Umständen lieferten. Unfälle aus EU-Ländern, die für eine bestimmte Analyse keine Daten bereitstellten, sind unter der Rubrik „Keine Angaben“ aufgeführt; die betroffenen Länder sind in den Fußnoten der Abbildungen angegeben. 

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