Beschäftigung
Die Kommission begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das die Gültigkeit der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne weitgehend bestätigt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union wies in seinem Urteil den Antrag auf vollständige Aufhebung der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne zurück. Die Gültigkeit der Bestimmungen der Richtlinie, die sich auf Tarifverhandlungen zur Festlegung von Löhnen beziehen, wurde vom Gerichtshof bestätigt.
Die Kommission begrüßt das heutige Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, das im Wesentlichen bestätigt, dass die Richtlinie über angemessene Mindestlöhne steht auf festem rechtlichem Boden.
Angemessene Mindestlöhne sind unerlässlich für soziale Gerechtigkeit und eine produktive und inklusive Wirtschaft. Sie tragen dazu bei, die Kaufkraft der Arbeitnehmer zu schützen, Lohnungleichheit und Erwerbsarmut zu verringern, die Binnennachfrage zu stützen und die Arbeitsanreize zu stärken. Zudem helfen sie, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen.
Seit der Verabschiedung der Richtlinie im Jahr 2022 sind die Mindestlöhne in ganz Europa rasant gestiegen und haben so zur Verbesserung der Löhne und des Lebensstandards von Millionen von Arbeitnehmern beigetragen. Gleichzeitig hat sich die Kluft zwischen den höchsten und niedrigsten Mindestlöhnen in der EU verringert.
Im heutigen Urteil stellte das Gericht fest: lehnt die Anfrage ab von Dänemark die Richtlinie in ihrer Gesamtheit aufzuhebenDarüber hinaus bestätigt es auch, dass Die Richtlinie wurde auf korrekter Rechtsgrundlage verabschiedet..
Das Gericht bestätigten die Gültigkeit der Bestimmungen der Richtlinie im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen über die LohnfestsetzungDie Kommission ist der Ansicht, dass sie unerlässlich sind, um den Mindestlohnschutz zu stärken und sicherzustellen, dass möglichst viele Arbeitnehmer davon profitieren.
Die Kommission nimmt die Entscheidung des Gerichtshofs zur Kenntnis, nur Teile zweier Bestimmungen aufzuheben, in denen die Kriterien aufgeführt sind, die von den Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen zu berücksichtigen sind, sowie die Regel, die eine Senkung der Mindestlöhne bei deren automatischer Indexierung verhindert.
Die Kommission analysiert die Auswirkungen der aufgehobenen Bestimmungen.
Das Urteil des Gerichtshofs hat keine Auswirkungen auf die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Richtlinie erlassenen Rechtsvorschriften. Die Kommission wird ihre Bemühungen fortsetzen, die vollständige und korrekte Umsetzung der Richtlinie in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
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