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Agrarwirtschaft

Kommission verabschiedet vereinfachte Regeln für die EU-Agrar- und Lebensmittelförderungspolitik

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Die Europäische Kommission hat vereinfachte Regeln für die EU-Agrar- und Ernährungspolitik verabschiedet und damit den Verwaltungs- und Finanzaufwand für Begünstigte und Mitgliedstaaten reduziert. Die Änderungen erleichtern die Umsetzung der Programme und kommen Organisationen zugute, die EU-Fördermittel beantragen.

Die Änderung stützt sich auf 10 Jahre Erfahrung in der Verwaltung dieser Programme und vereinfacht die administrativen Abläufe.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Mehr Zeit für den Vertragsabschlusss: Die Frist wird von 90 auf 180 Tage verlängert, wodurch den Mitgliedstaaten und Begünstigten mehr Zeit für die Durchführung der erforderlichen Verfahren eingeräumt wird.
  • Höhere Vorfinanzierung: Der maximale Vorfinanzierungssatz steigt auf 30%, was insbesondere kleineren Begünstigten mit mehr Vorabfinanzierung zur Umsetzung ihrer Programme hilft.
  • Weniger BerichtspflichtenDie Meldepflichten gegenüber der Kommission hinsichtlich der Auswirkungen einfacher Programme werden auf eine abschließende Meldung reduziert.

Dies ist das Ergebnis umfassender Konsultationen mit Interessengruppen und Mitgliedstaaten.

Nächste Schritte

Die Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die neuen Regeln gelten ab diesem Datum. Sie gelten jedoch nicht für Verträge zur Durchführung einfacher Programme, die vor dem 1. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, um die bestehende Praxis nicht zu beeinträchtigen.

Wie in den Vorjahren ist der Haushalt für das Agrar- und Ernährungsförderprogramm 2027 noch nicht endgültig festgelegt. Die Haushaltsmittelzuweisung kann im Rahmen der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 noch angepasst werden. Der endgültige Haushalt für das Jahresarbeitsprogramm 2027 wird voraussichtlich im Oktober 2026 bestätigt. Die Kommission ist der Ansicht, dass ausreichende finanzielle Mittel unerlässlich sind, um sicherzustellen, dass die Förderprogramme den Agrar- und Ernährungssektor der EU langfristig unterstützen können.

Hintergrund

Die Förderpolitik kofinanziert Programme zur Förderung von EU-Agrar- und Lebensmittelprodukten und belohnt EU-Landwirte und -Unternehmen der Agrar- und Lebensmittelbranche für ihre Bemühungen, höchste Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards auf einem wettbewerbsintensiven globalen Markt zu erfüllen. Seit 2016 wurden über 650 Kampagnen mit der gemeinsamen Kampagne „Genießen Sie es – es kommt aus Europa“ von der Europäischen Kommission kofinanziert und haben so den Ruf von EU-Agrar- und Lebensmittelprodukten innerhalb der Union und weltweit gestärkt. Die Förderpolitik hat auch die Umsetzung von Freihandelsabkommen (z. B. mit Japan, Südkorea oder Kanada) begleitet und zur positiven Entwicklung der EU-Agrar- und Lebensmittelhandelsbilanz im letzten Jahrzehnt beigetragen. Die Förderung kann die Widerstandsfähigkeit des Sektors stärken, indem sie eine strategische Diversifizierung der Märkte für EU-Agrar- und Lebensmittelexporte ermöglicht. Einfache Programme umfassen eine oder mehrere Organisationen aus demselben EU-Land und werden von nationalen Behörden verwaltet.

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Genießen Sie es – es stammt vom Europa-Portal

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