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Die Kommission bittet um Rückmeldungen zur Überarbeitung der Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.

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Die Europäische Kommission bittet um Rückmeldungen zu möglichen Überarbeitungen der Kriterien für EU-TaxonomieDas Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten soll überarbeitet werden. Ziel der Überarbeitung ist es, das System einfacher und benutzerfreundlicher zu gestalten.

Die EU-Taxonomieverordnung ist ein Eckpfeiler des EU-Rahmenwerks für nachhaltige Finanzen und lenkt Investitionen in nachhaltige Projekte. Seine „technischen Prüfkriterien“ definieren die Bedingungen, die wirtschaftliche Aktivitäten erfüllen müssen, um als nachhaltig zu gelten.

Die Überprüfung basiert auf umfangreichen Beiträgen von Interessengruppen aus Konsultationen, Workshops und einem Aufruf zur Einreichung von Stellungnahmen. Die heute veröffentlichten Überarbeitungsentwürfe enthalten vereinfachte Kriterien und Klarstellungen zum Nachweis der Einhaltung. Die Vorschläge zielen außerdem darauf ab, die Kriterien an die aktualisierte EU-Gesetzgebung anzupassen und technologische Fortschritte besser zu berücksichtigen.

Ziel ist es, die Anwendung der Taxonomie durch einfachere Nutzung zu fördern, den Zugang zu grüner Finanzierung in der EU zu verbessern und die Markttransparenz durch klarere Offenlegungen zu erhöhen. Die Änderungen umfassen die meisten Aktivitäten im Rahmen der Delegierte Rechtsakte zum Klima- und Umweltbereicheinschließlich Forstwirtschaft und Umweltschutz, verarbeitendes Gewerbe, Energie, Transport und Bauwesen sowie für alle allgemeinen Anhänge, die keinen signifikanten Schaden verursachen.

Im Februar 2025 wird die Kommission Omnibus I-Paket Die Kommission führte Änderungen an der EU-Taxonomie ein, wobei der Schwerpunkt auf Offenlegungspflichten lag und die technischen Prüfkriterien nur sehr gezielt angepasst wurden. Im Anschluss daran überprüfte die Kommission im Laufe des Jahres 2025 alle technischen Prüfkriterien umfassender, woraus die heutigen Änderungsentwürfe resultierten. Die Ziele dieser Überprüfung entsprechen denen des Omnibus-Pakets, nämlich die Vereinfachung der Regeln und die Reduzierung des Aufwands.

Die Frist für Rückmeldungen läuft bis zum 14. April. Die eingegangenen Beiträge werden in die bevorstehende Überarbeitung der Kriterien durch die Kommission einfließen, deren Verabschiedung für den Sommer geplant ist.

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Durchführungs- und delegierte Rechtsakte gemäß der Taxonomieverordnung

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