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Wirtschaft

Kommission legt neue Regeln zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest

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Die Europäische Kommission hat heute (23. Februar) einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Sorgfaltspflicht für Nachhaltigkeit in Unternehmen angenommen. Der Vorschlag zielt darauf ab, Lieferketten nachhaltiger zu gestalten und die Arbeitnehmerrechte zu respektieren. 

Es ist zu hoffen, dass Unternehmen durch Maßnahmen auf EU-Ebene nicht an einem „Spaghetti“ unterschiedlicher Vorschriften in verschiedenen Staaten festhalten müssen, die den Binnenmarkt fragmentieren. Einige Unternehmen haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den Druck der Verbraucher und die negative Publizität zu unterdrücken, einige Länder haben eine Form der Sorgfaltspflicht eingeführt.

Unternehmen werden aufgefordert, nachteilige Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschenrechte, wie Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern, und auf die Umwelt, beispielsweise Umweltverschmutzung und Verlust der biologischen Vielfalt, zu erkennen und gegebenenfalls zu verhindern, zu beenden oder zu mindern. Die Kommission erhofft sich von den neuen Vorschriften Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Die Maßnahmen sollen auch über die EU hinaus wirken. 

Die neuen Regeln gelten für große Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem Umsatz von über 150 Millionen Euro weltweit und 500+ Mitarbeitern oder Unternehmen in „High Impact Sectors“ mit einem Umsatz von 40 Millionen Euro und 250+ Mitarbeitern. Eingeschlossen sind Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU tätig sind. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fallen nicht direkt in den Geltungsbereich dieses Vorschlags.

Von den Mitgliedstaaten ernannte nationale Verwaltungsbehörden sind für die Überwachung dieser neuen Vorschriften zuständig und können bei Nichteinhaltung Geldbußen verhängen. Darüber hinaus haben die Opfer die Möglichkeit, rechtliche Schritte für Schäden einzuleiten, die mit angemessenen Sorgfaltsmaßnahmen hätten vermieden werden können.

Große Unternehmen müssen einen Plan haben, um sicherzustellen, dass ihre Geschäftsstrategie mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1.5 °C im Einklang mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist. Eine besondere Verantwortung wird von den Unternehmensleitern getragen, denen besondere Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung der Umsetzung der Sorgfaltspflicht und deren Integration in die Unternehmensstrategie übertragen werden sollte. 

Der Kommissionsvorschlag enthält auch flankierende Maßnahmen, um Unternehmen, insbesondere kleine Unternehmen oder solche in Drittländern, bei der Anpassung an die neuen Vorschriften zu unterstützen. 

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