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Coronavirus

Kommission genehmigt deutsche Maßnahmen im Wert von über 2.5 Mrd. EUR zur Unterstützung von vom Coronavirus-Ausbruch betroffenen Schienengüter- und Personenverkehrsunternehmen

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Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften zwei deutsche Programme zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs und des Schienenpersonenfernverkehrs im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus genehmigt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Die heute beschlossenen Maßnahmen werden Schienengüter- und Personenverkehrsunternehmen in Deutschland helfen, die durch den Ausbruch des Coronavirus verursachte schwierige Situation zu meistern. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zu erhalten. Wir arbeiten weiterhin mit allen Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU-Vorschriften so schnell und effektiv wie möglich umgesetzt werden können.“

Die beiden Regelungen werden eine verstärkte öffentliche Unterstützung gewährleisten, um die Verlagerung des Güter- und Personenverkehrs von der Straße auf die Schiene weiter zu fördern.

Die Unterstützung im Rahmen der Regelungen erfolgt in Form einer Senkung der von den Eisenbahnunternehmen gezahlten Entgelte für den Zugang zur Schieneninfrastruktur sowohl im Schienengüter- als auch im Schienenpersonenfernverkehr. Damit tragen die Maßnahmen dazu bei, den Verlust von Marktanteilen des Schienenverkehrs gegenüber konkurrierenden Verkehrsträgern zu verhindern.   

Die erste Maßnahme mit einem geschätzten Budget von 2.1 Milliarden Euro wird den Schienenpersonenfernverkehrsbetreibern im Zeitraum vom 98. März 1 bis 2020.

Die zweite Maßnahme ändert an bestehende Beihilferegelung von 2018 zur Unterstützung von Schienengüterverkehrsunternehmen in Deutschland. Mit einem geschätzten Budget von 410 Mio. € erhöht die Novelle die Förderung um ca. 98 % der von den Schienengüterverkehrsunternehmen gezahlten Wegeentgelte im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2021. Die Maßnahme folgt a ähnliche Budgeterhöhung für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Dezember 2021, genehmigt von der Kommission im Mai letzten Jahres.  

Die Kommission stellte fest, dass die Maßnahmen für die Umwelt und die Mobilität von Vorteil sind, da sie den Schienenverkehr unterstützen, der weniger umweltschädlich ist als der Straßenverkehr, und gleichzeitig die Straßenüberlastung verringern. Die Kommission stellte außerdem fest, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und notwendig sind, um das verfolgte Ziel zu erreichen, nämlich die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu unterstützen, ohne dabei unangemessene Wettbewerbsverzerrungen zu verursachen.

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Schließlich steht die Senkung der Wegeentgelte im Einklang mit Verordnung (EU) 2020 / 1429. Diese Verordnung ermöglicht und ermutigt die Mitgliedstaaten, vorübergehend die Ermäßigung, den Verzicht oder die Stundung von Entgelten für den Zugang zu Schieneninfrastruktur unterhalb der direkten Kosten zu genehmigen.

Infolgedessen kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen den EU-Beihilfevorschriften entsprechen, insbesondere den Leitlinien der Kommission für staatliche Beihilfen für Eisenbahnunternehmen von 2008 („die Eisenbahnrichtlinien“).

Hintergrund

Die Eisenbahnleitlinien präzisieren die in EU-Verträgen festgelegten Regeln für die öffentliche Finanzierung von Eisenbahnunternehmen und geben Hinweise zur Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen für Eisenbahnunternehmen mit den EU-Verträgen.

Die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung wird unter der Nummer SA.63635 in die gemacht werden Fallregister für staatliche Beihilfen auf die Kommission Wettbewerb Website einmal Geheimhaltungsprobleme behoben wurden. Neue veröffentlichte Beihilfeentscheidungen im Internet und im Amtsblatt werden in der aufgeführten Wettbewerb Wöchentliche E-News.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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