Vernetzen Sie sich mit uns

Wirtschaft

Vestager beschuldigt Amazon, den Markt durch Missbrauch von Big Data verzerrt zu haben

SHARE:

Veröffentlicht

on

Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass Amazon seine beherrschende Stellung im Online-Handel missbraucht hat. Die Kommission wirft Amazon vor, die Daten unabhängiger Verkäufer systematisch zu nutzen, um das eigene Einzelhandelsgeschäft zu fördern, das in direktem Wettbewerb mit den Drittanbietern steht, die ihre Plattform nutzen.

Big Data

Geschäftsführende Vizepräsidentin Margrethe Vestager (Abbildung), verantwortlich für die Wettbewerbspolitik, sagte: „Hier geht es nicht um die Erkenntnisse, die Amazon Retail in die sensiblen Geschäftsdaten eines bestimmten Verkaufs hat, sondern um die Erkenntnisse, die Amazon Retail durch die Geschäftsdaten von mehr als 800,000 aktiven Unternehmen gewonnen hat Verkäufer in der Europäischen Union, die mehr als eine Milliarde Produkte abdecken. Mit anderen Worten, dies ist ein Fall von Big Data.

„Wir sind zu dem vorläufigen Schluss gekommen, dass die Verwendung dieser Daten es Amazon ermöglicht, sich auf den Verkauf der meistverkauften Produkte zu konzentrieren und Drittverkäufer zu marginalisieren, wodurch ihre Wachstumsfähigkeit begrenzt wird.

„Wir müssen sicherstellen, dass Plattformen mit doppelter Rolle und Marktmacht wie Amazon den Wettbewerb nicht verzerren. Daten über die Aktivitäten von Drittanbietern sollten nicht zum Nutzen von Amazon verwendet werden, wenn es als Konkurrent dieser Verkäufer auftritt. Seine Regeln sollten nicht die eigenen Einzelhandelsangebote von Amazon künstlich begünstigen oder die Angebote von Einzelhändlern, die die Logistik- und Lieferservices von Amazon nutzen, verbessern. Angesichts des boomenden E-Commerce und der führenden E-Commerce-Plattform von Amazon ist ein fairer und unverzerrter Online-Zugang zu Verbrauchern für alle Verkäufer wichtig. “

Amazon wird in den nächsten Wochen die Möglichkeit erhalten, auf die Position der Kommission zu reagieren. 

Werbung

Auf die Frage nach Abhilfemaßnahmen sagte Vestager, es sei verfrüht, Abhilfemaßnahmen zu erörtern, und die EU warte auf die Antworten von Amazon. 

Amazon Prime

Die Kommission leitete außerdem eine zweite förmliche kartellrechtliche Untersuchung zur möglichen Vorzugsbehandlung der eigenen Einzelhandelsangebote von Amazon und derjenigen von Marktverkäufern ein, die die Logistik- und Lieferservices von Amazon nutzen.

Vestager sagte: „Die Regeln von [Amazon] sollten die Einzelhandelsangebote von Amazon nicht künstlich begünstigen oder die Angebote von Einzelhändlern nutzen, die die Logistik- und Lieferservices von Amazon nutzen. Angesichts des boomenden E-Commerce und der führenden E-Commerce-Plattform von Amazon ist ein fairer und unverzerrter Online-Zugang zu Verbrauchern für alle Verkäufer wichtig. “

EU-Einwände gegen die Verwendung von Marktplatzverkäuferdaten durch Amazon

Amazon hat eine doppelte Rolle als Plattform: (i) Es bietet einen Marktplatz, auf dem unabhängige Verkäufer Produkte direkt an Verbraucher verkaufen können. und (ii) es verkauft Produkte als Einzelhändler auf demselben Markt im Wettbewerb mit diesen Verkäufern.

Als Marktplatzdienstleister hat Amazon Zugriff auf nicht öffentliche Geschäftsdaten von Drittanbietern wie die Anzahl der bestellten und versendeten Produkteinheiten, die Einnahmen der Verkäufer auf dem Markt, die Anzahl der Besuche bei Verkäufern, Daten in Bezug auf Daten zum Versand, zur Leistung der Verkäufer in der Vergangenheit und zu anderen Verbraucheransprüchen auf Produkte, einschließlich der aktivierten Garantien.

Die vorläufigen Ergebnisse der Kommission zeigen, dass den Mitarbeitern des Einzelhandelsgeschäfts von Amazon sehr große Mengen nicht öffentlicher Verkäuferdaten zur Verfügung stehen und direkt in die automatisierten Systeme dieses Geschäfts fließen, die diese Daten aggregieren und zur Kalibrierung der Einzelhandelsangebote und strategischen Geschäftsentscheidungen von Amazon verwenden zum Nachteil der anderen Marktverkäufer. So kann Amazon beispielsweise seine Angebote auf die meistverkauften Produkte in verschiedenen Produktkategorien konzentrieren und seine Angebote im Hinblick auf nicht öffentliche Daten konkurrierender Verkäufer anpassen.

Die vorläufige Ansicht der Kommission, die in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte dargelegt ist, lautet, dass die Verwendung nicht öffentlicher Marktverkäuferdaten es Amazon ermöglicht, die normalen Risiken des Einzelhandelswettbewerbs zu vermeiden und seine Marktbeherrschung für die Erbringung von Marktdienstleistungen in Frankreich und Frankreich zu nutzen Deutschland - die größten Märkte für Amazon in der EU. 

Wenn dies bestätigt würde, würde dies gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen, der den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung verbietet.

Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte beeinträchtigt nicht das Ergebnis einer Untersuchung.

Teile diesen Artikel:

Trending