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#FairTaxation - EU aktualisiert Liste der nicht kooperativen #TaxJurisdictions

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Die EU-Finanzminister haben heute (18. Februar) die EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete aktualisiert. Vier Länder bzw. Gebiete – die Kaimaninseln, Palau, Panama und die Seychellen – wurden der Liste der nicht kooperativen Steuergebiete hinzugefügt, da sie die geforderten Standards nicht fristgerecht erfüllten. Diese Länder ergänzen die bereits bestehenden acht Länder – Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Samoa, Oman, Trinidad und Tobago, Vanuatu und die Amerikanischen Jungferninseln –, die die Anforderungen weiterhin nicht erfüllen. Im Gegensatz dazu wurden über die Hälfte der 2019 aufgeführten Länder vollständig von der Liste gestrichen, da sie nun alle Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni erklärte nach der Aktualisierung: „Die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete trägt zu einer spürbaren Verbesserung der globalen Steuertransparenz bei. Wir haben bislang die Steuersysteme von 95 Ländern untersucht, und die Mehrheit dieser Länder entspricht nun unseren Standards für verantwortungsvolles Handeln. Dieser Prozess hat zur Abschaffung von über 120 schädlichen Steuersystemen weltweit geführt, und Dutzende Länder haben begonnen, Standards für Steuertransparenz anzuwenden. Unsere Bürger erwarten von den wohlhabendsten Einzelpersonen und Unternehmen, dass sie ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen, und jedes Land, das ihnen dies ermöglicht, muss die Konsequenzen tragen. Die heutigen Beschlüsse zeigen, dass die EU es ernst meint mit diesem Ziel.“

Im Rahmen des EU-Kotierungsprozesses werden Gerichtsbarkeiten anhand von drei Hauptkriterien bewertet: Steuertransparenz, faire Besteuerung und reale Wirtschaftstätigkeit. Diejenigen, die eines dieser Kriterien nicht erfüllen, werden gebeten, sich zu verpflichten, die Mängel innerhalb einer festgelegten Frist zu beheben.

Nächste Schritte

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden den Dialog mit den auf der Liste aufgeführten Gerichtsbarkeiten und dem Anhang II (Gerichtsbarkeiten mit ausstehenden Verpflichtungen) vor der nächsten Aktualisierung der EU-Liste im Oktober 2020 fortsetzen. Eine weitere Priorität ist die Überwachung der Länder, für die eine Genehmigung erteilt wurde sicherstellen, dass sie in der Praxis steuerliche Good Governance anwenden. Die EU-Notierung bleibt ein dynamischer Prozess, der sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird, um mit den internationalen Entwicklungen Schritt zu halten.

Hintergrund

Dialog und Öffentlichkeitsarbeit sind ein zentraler Bestandteil der EU-Listung. Die Kommission unterstützt Drittländer in erheblichem Maße bei der Stärkung der Bekämpfung des Steuermissbrauchs sowie technische Hilfe für diejenigen, die dies benötigen. Dies ist besonders vorteilhaft für Entwicklungsländer, die überproportional von globalem Steuermissbrauch und illegalen Finanzströmen betroffen sind. In diesem Zusammenhang trägt die EU-Kotierung zu den Kernzielen der EU bei Ziele für nachhaltige Entwicklung. Von den 40 Gerichtsbarkeiten, die seit der letzten größeren Aktualisierung der EU-Liste im März 2019 bewertet wurden, erfüllte fast ein Dutzend die Anforderungen und wurde vollständig dekotiert. Dies zeigt die positiven Ergebnisse, die der EU-Kotierungsprozess liefern kann.

In Bezug auf die Konsequenzen unterliegen die aufgeführten Gerichtsbarkeiten über den Reputationsschaden der Börsennotierung hinaus Abwehrmaßnahmen sowohl auf EU- als auch auf Mitgliedstaatenebene. Auf EU-Ebene betrifft dies die Verteilung von EU-Mitteln. Auf nationaler Ebene sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen eines von ihnen vereinbarten koordinierten Ansatzes ebenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen.

Mehr Infos

Gemeinsame EU-Liste der Steuergebiete von Drittländern

 

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