Bulgarien
#RailwaySafety - Die Kommission verweist #Bulgaria auf #CourtOfJustice wegen Nichtumsetzung und Einhaltung der EU-Vorschriften
Die Kommission hat beschlossen, Bulgarien vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil die EU-Rechtsvorschriften zur Eisenbahnsicherheit nicht ordnungsgemäß umgesetzt und umgesetzt wurden (Richtlinie 2004 / 49 / EG). Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Untersuchungsstelle einzurichten, die in ihrer Organisation, rechtlichen Struktur und Entscheidungsfindung unabhängig von Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreibern, Gebührenerhebungsstellen, Zuteilungsstellen und benannten Stellen und im Allgemeinen von allen Parteien ist, deren Interessen in Konflikt geraten könnten mit den der Untersuchungsstelle übertragenen Aufgaben. Bulgarien hat diesbezüglich die nationale Richtlinie nicht vollständig umgesetzt und umgesetzt.
Insbesondere garantieren die bulgarischen Rechtsvorschriften nicht, dass Untersuchungen von schweren Eisenbahnunfällen und Zwischenfällen von einer unabhängigen Untersuchungsstelle durchgeführt werden.
Hintergrund
Der Zweck der Richtlinie 2004 / 49 / EG soll die Entwicklung und Verbesserung der Sicherheit auf den Eisenbahnen der EU gewährleisten, indem unter anderem die Regulierungsstruktur in den Mitgliedstaaten harmonisiert, gemeinsame Grundsätze für die Verwaltung, Regulierung und Überwachung der Eisenbahnsicherheit festgelegt und die Einrichtung in jedem Mitgliedstaat gefordert werden; eines Unfalls und Vorfalls Untersuchungskörper. Jeder Mitgliedstaat muss sicherstellen, dass die Untersuchung von Unfällen und Zwischenfällen von einer ständigen Stelle durchgeführt wird, die aus mindestens einem Ermittler besteht, der im Falle eines Unfalls oder Vorfalls die Funktion eines verantwortlichen Ermittlers ausüben kann.
Die Kriterien für die Unabhängigkeit des Untersuchungsorgans sind streng festgelegt, so dass dieses Gremium keinen Bezug zu den verschiedenen Akteuren des Sektors hat. Die Untersuchungsstelle sollte in der Lage sein, unabhängig zu entscheiden, ob eine Untersuchung eines Eisenbahnunfalls oder -vorfalls durchgeführt werden soll oder nicht, und den Umfang der Untersuchungen und das zu befolgende Verfahren festzulegen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie ist am 30 April 2006 abgelaufen. Die Kommission hatte Bulgarien bereits aufgefordert, die Richtlinie 2004 / 49 / EG durch eine mit Gründen versehene Stellungnahme im Jahr 2005 umzusetzen und ordnungsgemäß umzusetzen Oktober 2017. Zu diesem Zeitpunkt hatte Bulgarien immer noch nicht die erforderlichen rechtlichen Schritte unternommen, um seinen Verpflichtungen aus dieser Richtlinie nachzukommen.
Mehr Infos
- Zu den wichtigsten Entscheidungen im Vertragsverletzungspaket vom November 2018 siehe vollständig MEMO / 18 / 6247.
- Zum allgemeinen Vertragsverletzungsverfahren siehe MEMO / 12 / 12.
- Auf dem EU-Vertragsverletzungsverfahren.
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