Agrarwirtschaft
Künftige EU-Agrarpolitik: #Agricultural MEPs fordern faire Finanzierung, keine Renationalisierung
Die EU-Agrarpolitik nach 2020 muss intelligenter, einfacher, gerechter und nachhaltiger, aber auch gut finanziert und wirklich gemeinschaftlich sein, um weiterhin für Ernährungssicherheit in der EU zu sorgen.
Der Agrarausschuss hat am Mittwoch (16. Mai) mit 32 Ja-Stimmen zu fünf Nein-Stimmen und sechs Enthaltungen eine Reihe von Vorschlägen zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Zeit nach 2020 angenommen.
Mehr Flexibilität, aber keine Renationalisierung der GAP
Die Abgeordneten erkennen an, dass die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben sollten, die EU-Agrarpolitik an ihre Bedürfnisse anzupassen, lehnen jedoch jede Renationalisierung der GAP ab, die ihrer Meinung nach den Wettbewerb im Binnenmarkt verzerren könnte.
Die EU-Agrarpolitik muss auf einem gemeinsamen Katalog von Zielen, Regeln, Instrumenten und Kontrollen beruhen. Auf dieser Grundlage sollten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategien entwerfen und Maßnahmen auswählen, die ihrer Meinung nach für sie am besten geeignet sind.
Während die künftige EU-Agrarpolitik die Leistung und nicht die Einhaltung von Vorschriften fördern sollte, sollten landwirtschaftliche Aktivitäten in allen Mitgliedstaaten den gleichen hohen EU-Standards unterliegen und bei Verstößen ähnliche Strafen nach sich ziehen, sagen die Abgeordneten.
Moderne Politik mit angemessener und gerecht verteilter Finanzierung
Zu den obersten Prioritäten der neuen GAP gehören die nachhaltigere Gestaltung der EU-Landwirtschaftsbetriebe und ihre vollständige Einbindung in die Kreislaufwirtschaft sowie die Förderung von Innovation, Forschung und intelligenten Praktiken. Zu diesem Zweck muss die EU-Agrarpolitik ausreichend finanziert werden, was bedeutet, dass der GAP-Haushalt mindestens auf dem aktuellen Niveau gehalten werden muss, argumentieren die Abgeordneten.
Der Landwirtschaftsausschuss möchte außerdem:
- Direktzahlungen weiterhin vollständig aus dem EU-Haushalt finanziert werden;
- den bürokratischen Aufwand für die obligatorischen Ökologisierungsmaßnahmen (die für den Erhalt von Zahlungen erforderlich sind) abzubauen und sie ergebnisorientierter zu gestalten, freiwillige Maßnahmen zu vereinfachen und gezielter auszurichten;
- neue EU-Methode zur Berechnung von Direktzahlungen bis 2030, um historische Förderkriterien auslaufen zu lassen und mehr diejenigen zu unterstützen, die zusätzliche öffentliche Güter liefern;
- effizientere Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass die EU-Unterstützung echten Landwirten zugute kommt;
- mehr Geld zur Belebung ländlicher Gebiete;
- weniger Geld für größere Betriebe mit verbindlicher EU-Obergrenze;
- gerechtere Verteilung der EU-Mittel unter den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der erhaltenen Beträge und Unterschiede z. B. bei Produktionskosten oder Kaufkraft;
- die Unterstützung für junge und neue Landwirte zu stärken;
- stärkere Unterstützung für Landwirte, die von Einkommens- und Preisvolatilität betroffen sind;
- die sensibelsten Sektoren von den Handelsverhandlungen auszuschließen und;
- freiwillige gekoppelte Unterstützung, die Mitgliedstaaten nun besonders wichtigen angeschlagenen Sektoren gewähren können, um sie auch für strategisch wichtige Produktionen, z. B. Eiweißpflanzen, oder zum Ausgleich der Auswirkungen von Freihandelsabkommen zu verwenden.
„Wir brauchen ehrgeizige Ziele für die künftige EU-Agrarpolitik. Wir müssen die sichere Versorgung der EU-Bürger mit hochwertigen Lebensmitteln gewährleisten, junge, neue und Familienlandwirte besser unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirte steigern – auch durch intelligentere und innovativere Landwirtschaft und bessere Vorbereitung auf Marktschwankungen. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn die GAP auch in Zukunft wirklich gemeinschaftlich und gut finanziert bleibt. Dafür werden wir uns bei der nächsten GAP-Reform einsetzen“, sagte der Berichterstatter. Herbert Dorfmann (EVP, IT).
Nächste Schritte
Die Ideen des Agrarausschusses sollten nun vom gesamten Parlament während seiner Plenarsitzung vom 28. bis 31. Mai in Straßburg geprüft werden.
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