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Juristische Angelegenheiten Die Abgeordneten unterstützen Pläne zur Erleichterung der Beitreibung kleiner Schulden

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Holen Sie sich Ihr Geld zurückPläne zur Verbesserung und Ausweitung der Nutzung eines vereinfachten Verfahrens für grenzüberschreitende Forderungen mit geringem Wert zur Eintreibung von Geldern aus dem Ausland, um Kosten und Papierkram sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen zu reduzieren, wurden am Donnerstag (16. April) vom Rechtsausschuss unterstützt ).
Die vorgeschlagenen Änderungen würden das Verfahren für mehr Fälle zugänglich machen, die Gerichtsgebühren begrenzen und die Nutzung elektronischer Kommunikation wie E-Mails und Videokonferenzen fördern.
„Mit dem Anstieg des grenzüberschreitenden Handels in der EU ist die Bereitstellung wirksamer Rechtsbehelfsmechanismen zur Unterstützung der Wirtschaftstätigkeit immer wichtiger geworden. Ich begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission, das Verfahren zur Prüfung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Wohnort und Sprache, einfach und benutzerfreundlich zu gestalten. Darüber hinaus soll der Schwellenwert auf 10,000 Euro angehoben werden, damit sowohl Einzelpersonen als auch KMU diese Möglichkeit des Rechtsbehelfs nutzen können“, sagte die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D, PL).

Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, seit 2009 im Einsatz, ist ein vereinfachtes Verfahren, das auf basiert Standardformulare zur Einziehung von Geldern, die jemand in einem anderen EU-Land schuldet.

Beispielsweise müsste ein schwedischer Käufer, der online einen teuren Fernseher in Deutschland kauft und ein fehlerhaftes Produkt erhält, lediglich ein mehrsprachiges Standardformular beim zuständigen Gericht einreichen. Sollte Letzteres zustimmen, würde die Entscheidung in Deutschland vollstreckt.

Anhebung der Schwellenwerte für geringfügige Forderungen

Während die Kommission vorschlug, den Schwellenwert, unterhalb dessen das Verfahren angewendet werden kann, von 2,000 EUR auf 10,000 EUR anzuheben, sagten Rechtsabgeordnete, dass die Obergrenze von 10,000 EUR nur für Verfahren gegen juristische Personen (z. B. ein Unternehmen) gelten sollte, um die Verfahrensrechte zu schützen der Bürger. Wenn sich die Forderung gegen eine natürliche Person richtet, soll das Verfahren nur für die Beitreibung von Schulden unter 5,000 Euro zur Verfügung stehen, schlagen die Abgeordneten vor.

Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, den Namen des Verfahrens in „Europäisches vereinfachtes Verfahren für Forderungen bis zu 10,000 Euro“ zu ändern.

Deckelung der Gerichtsgebühren

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Die Abgeordneten schlugen vor, die Gerichtsgebühren auf 5 % des Streitwerts zu begrenzen, im Vergleich zu den von der Kommission vorgeschlagenen 10 %. Darüber hinaus sollte jeder Mitgliedstaat eine Mindesteinkommensgrenze einführen, unterhalb derer keine Gerichtsgebühren zu zahlen wären, so die Abgeordneten.

Einschließlich arbeitsrechtlicher Ansprüche

Auch arbeitsrechtliche Ansprüche, etwa Ansprüche auf in verschiedenen Mitgliedstaaten erzielte Gehälter, sollten in den Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens einbezogen werden, schlägt der Rechtsausschuss vor.

Nächste Schritte

Der Berichterstatter erhielt den Auftrag, Verhandlungen mit dem Rat der EU aufzunehmen, um in erster Lesung eine Einigung zu erzielen.

Hintergrund

Schätzungen zufolge hat das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen die Prozesskosten für grenzüberschreitende geringfügige Forderungen um bis zu 40 % gesenkt und die Prozessdauer von zwei Jahren und fünf Monaten auf durchschnittlich fünf Monate gesenkt.

Der Berichtsentwurf wurde mit 23 zu zwei Stimmen angenommen.

Gilt seit 1. Januar 2009.
Vereinfachtes Verfahren auf Basis von Standardformularen für grenzüberschreitende Forderungen bis zu einem Betrag von 2,000 €.
Verfügbar für Bürger und Unternehmen für Zivil- und Handelsangelegenheiten.
Günstiger: Die Kosten für die Durchsetzung grenzüberschreitender Bagatellklagen werden um bis zu 40 % gesenkt.
Schneller: Die Verfahrensdauer verkürzt sich von bis zu 2 Jahren und 5 Monaten auf durchschnittlich 5 Monate.

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