Wirtschaft
Kommission genehmigt Erwerb von Joris Ide von Kingspan

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme der belgischen Joris Ide Group (Steel Partners NV / SA) durch den Rivalen Kingspan Group Plc aus Irland genehmigt. Beide Unternehmen stellen an mehreren Produktionsstandorten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Sandwichplatten und Bauplatten her. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken aufwerfen würde, insbesondere weil das fusionierte Unternehmen nach dem Zusammenschluss weiterhin einem ausreichend starken Wettbewerb ausgesetzt sein wird und die Kunden in allen betroffenen Märkten weiterhin über ausreichende alternative Lieferanten verfügen werden.
Sandwichplatten, die in der Bauindustrie als Verkleidung oder Dach verwendet werden und aus einem Isolierkern (Polyurethan oder Mineralwolle) bestehen, der mit zwei Stahlverkleidungen bedeckt ist. Konstruktionsbleche werden auch in der Bauindustrie für Verkleidungen, Dächer und Terrassen verwendet und bestehen aus kaltgewalztem verzinktem oder farbbeschichtetem Flachstahl.
Die Kommission untersuchte die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den Bereichen Sandwichplatten, wobei der Schwerpunkt auf drei geografischen Gebieten mit erheblichen Überschneidungen lag, nämlich den Benelux-Ländern und der Umgebung, dem Vereinigten Königreich und Irland sowie Ungarn und Umgebung. Die Kommission untersuchte auch die Wettbewerbslandschaft für Mineralwolleplatten (eine Art Sandwichplatten) auf EWR-Ebene und für Bauplatten in Österreich und Ungarn.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass nach dem Zusammenschluss mehrere Akteure über Kapazitätsreserven verfügen werden, darunter die beiden integrierten Zulieferer ArcelorMittal und Tata Steel, die Sandwichplatten in Nordwesteuropa liefern. Zudem fällt es Wettbewerbern leicht, in andere Regionen zu expandieren, da die Investitionskosten für den Aufbau einer neuen Produktionslinie relativ gering sind.
In Großbritannien und Irland hält Kingspan bereits einen großen Teil des Marktes, insbesondere für Schaumstoff-Sandwichplatten. Die Kommission stellte jedoch fest, dass die Operation nicht zu Wettbewerbsbedenken führen würde, da Joris Ide keine Produktionsstätten in der Region hat und die Parteien dort keine engen Konkurrenten sind. Darüber hinaus werden die Kunden noch genügend alternative Lieferanten wie Tata Steel haben, und es gibt andere potenzielle Marktteilnehmer.
In der Region um Ungarn wird der gemeinsame Marktanteil des fusionierten Unternehmens bei der Lieferung von Sandwichelementen moderat bleiben, die Wettbewerber sind nicht kapazitätsmäßig eingeschränkt und den Kunden stehen in der Region genügend alternative Lieferanten zur Verfügung.
Die Untersuchung der Kommission ergab außerdem, dass mehrere Wettbewerber wie Trimo, Ruuki und Eurobond auch nach der Transaktion weiterhin Mineralholzplatten im EWR liefern werden.
Schließlich gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Transaktion in Bezug auf die Herstellung von Bauplatten in Ungarn und in Österreich wahrscheinlich nicht zu weniger Wettbewerb oder höheren Preisen führen wird. In der Tat werden die Kunden genügend alternative Lieferanten haben.
Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die geplante Transaktion keine Wettbewerbsbedenken aufwerfen würde.
Die Transaktion wurde der Kommission am 9. Februar 2015 auf Antrag der fusionierenden Unternehmen mitgeteilt.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen mit einem Umsatz über bestimmten Schwellenwerten zu bewerten und Konzentrationen zu verhindern, die den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem wesentlichen Teil davon erheblich beeinträchtigen würden.
Die große Mehrheit der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Von dem Moment an eine Transaktion Anmeldung muss die Kommission in der Regel von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung (Phase II) zu starten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Wettbewerbsbehörde sowie im öffentlichen Register der Kommission unter der Nummer M.7479.
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