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Sonderausschuss für Steuerentscheidungen der Mitgliedstaaten zur Abstimmung

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Bild réalisée le 22 mai 2006Die Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments haben beschlossen, einen Sonderausschuss vorzuschlagen, der sich mit Steuervorbescheiden der Mitgliedstaaten befasst. Das Plenum wird auf der nächsten Tagung über die Einsetzung des Sonderausschusses und sein Mandat abstimmen.

Die Fraktionsvorsitzenden waren sich einig, dass das Parlament Steuervorbescheide prüfen sollte, entschieden sich jedoch für einen Sonderausschuss anstelle eines Untersuchungsausschusses, wie von 192 Abgeordneten gefordert.

Auf Anraten des juristischen Dienstes des Parlaments stellten die Fraktionsvorsitzenden fest, dass das von den 192 Abgeordneten vorgeschlagene Mandat für einen Untersuchungsausschuss nicht mit dem EU-Vertrag und der Geschäftsordnung des Parlaments vereinbar sei.

Artikel 197: Einsetzung nichtständiger Ausschüsse

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