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Fusionskontrolle: Kommission weiterhin Untersuchung von Orange / Jazztel Fusion ohne Überweisung nach Spanien

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Orange
Die Europäische Kommission hat beschlossen, die geplante Übernahme von Jazztel plc durch Orange SA nicht an die spanische Wettbewerbsbehörde zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung zu verweisen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass sie besser in der Lage ist, den Fall zu behandeln, um die einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften im Festnetz- und Mobilfunksektor im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sicherzustellen. Die Kommission hat bis zum 30 April 2015 Zeit, um eine endgültige Entscheidung darüber zu treffen, ob der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im EWR erheblich beeinträchtigen würde.

Am 16 Oktober 2014 teilte Orange der Kommission ihre Pläne mit, die alleinige Kontrolle über Jazztel zu übernehmen.

Am 5 November 2014 reichte die spanische Wettbewerbsbehörde einen Überweisungsantrag gemäß Artikel 9 (2) (a) der EU-Fusionskontrollverordnung ein. Diese Bestimmung ermöglicht es einem Mitgliedstaat, die Kommission aufzufordern, die gesamte oder einen Teil der Bewertung eines Falls an ihn weiterzuleiten, vorausgesetzt, die Wettbewerbswirkungen sind rein national oder lokal.

Bei der Entscheidung über die Verweisung eines Falls auf ein solches Ersuchen berücksichtigt die Kommission insbesondere, welche Behörde für die Bearbeitung des vorliegenden Falls besser geeignet ist. Im vorliegenden Fall gelangte die Kommission aufgrund ihrer umfassenden Erfahrung bei der Beurteilung von Fällen in diesem Sektor zu dem Schluss, dass[1], ist es besser in der Lage, die Transaktion abzuwickeln und eine einheitliche Anwendung der Fusionskontrollvorschriften im Festnetz- und Mobilfunksektor im gesamten EWR sicherzustellen.

Die Kommission wird bei der Beurteilung des Falls dennoch weiterhin eng mit der spanischen Wettbewerbsbehörde zusammenarbeiten.

Die Kommission wird ihre eingehende Untersuchung des geplanten Zusammenschlusses fortsetzen, der am 4 Dezember 2014 eröffnet wurde (vgl IP / 14 / 2367).

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Orange ist ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten in mehr als 30-Ländern. Orange ist auf dem spanischen Telekommunikationsmarkt durch seine hundertprozentige Tochtergesellschaft Orange Espagne, SAU, vertreten

Jazztel bietet über seine Tochtergesellschaft Jazz Telecom, SAU, Telekommunikationsdienste auf Einzelhandels- und Großhandelsniveau in Spanien an.

Fusionskontrollregeln und -verfahren

Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte zu bewerten (siehe Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung) Und den Konzentrationen, die den wirksamen Wettbewerb im EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.

Die große Mehrheit der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Von dem Moment an eine Transaktion Anmeldung muss die Kommission in der Regel von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung (Phase II) zu starten.

Neben der aktuellen Transaktion gibt es noch fünf weitere laufende Phase-II-Fusionsuntersuchungen. Der erste ist der geplante Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an De Vijver Media durch Liberty Global mit einer Entscheidungsfrist für 5 März 2015 (siehe IP / 14 / 1029). Die zweite betrifft die geplante Übernahme von Biomet durch Zimmer, deren Entscheidungsfrist derzeit ausgesetzt ist (siehe IP / 14 / 1091). Das dritte ist die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetzbetreibers DESFA durch die staatliche Ölgesellschaft der Republik Aserbaidschan (SOCAR) mit einer Entscheidungsfrist von 22 April 2015 (siehe IP / 14 / 1442). Das vierte betrifft das geplante Joint Venture zwischen den weltweit führenden Kaffeeherstellern Douwe Egberts Master Blenders (DEMB) und Mondelēz mit einer Entscheidungsfrist vom 13. Mai 2015 (siehe IP / 14 / 2682). Die fünfte betrifft die Gründung eines Online - Gemeinschaftsunternehmens zur Lizenzierung von Musik durch die Verwertungsgesellschaften PRSfM, STIM und GEMA mit einer Entscheidungsfrist von 29 Mai 2015 (vgl IP / 15 / 3300).

Weitere Informationen werden auf die zur Verfügung stehen Wettbewerb Website in der Kommission Bei öffentlichen Register unter der Nummer M.7421.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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