Behinderungen
Europäische Kommission verbessert den Zugang zu Bahnreisen für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität
Die Europäische Kommission hat heute (18. November) eine Verordnung zur Verbesserung der Zugang zu Bahnreisen für Menschen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Diese neuen technischen Anforderungen (Technische Spezifikationen für Interoperabilität-TSI) werden unter anderem taktile Laufflächenindikatoren in Stationen obligatorisch machen und die Türöffnungsbreite erhöhen. In Zügen ist außerdem eine Mindestbeleuchtung in allen Zugbereichen sowie flachere Rampen in Rollstuhlbereichen erforderlich. Die neuen Vorschriften gelten ab Januar 2015 für das gesamte europäische Eisenbahnnetz. Mehr Bürger mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität können somit unter verbesserten Bedingungen mit dem Zug fahren.
Weitere Informationen finden Sie online auf der Website der GD Verkehr der Europäischen Kommission.
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