Wirtschaft
Null Toleranz für Fälschung Euro: Vorschlag der Europäischen Kommission nimmt letzte Hürde

Am 6. Mai unterstützten die EU-Finanzminister Maßnahmen, die den Schutz des Euro und anderer Währungen durch strafrechtliche Maßnahmen verstärken sollen (IP / 13 / 88). Zu den neuen Maßnahmen gehören strengere Sanktionen für Kriminelle und verbesserte Instrumente für grenzüberschreitende Ermittlungen. Die Richtlinie wurde am 16. April 2014 vom Europäischen Parlament unterstützt (MEMO / 14 / 303) und wird voraussichtlich im Juni 2014 in Kraft treten.
Johannes Hahn, während des Wahlurlaubs von Vizepräsidentin Viviane Reding für Justiz zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte: „Diese neuen Maßnahmen tragen zum Schutz eines unserer wertvollsten Güter bei: des Euro. Bürger und Unternehmen müssen darauf vertrauen können, dass ihr Geld echt ist. Kriminelle, die die Stärke des Euro untergraben wollen, müssen angemessen bestraft werden. Die heutige Zustimmung zeugt von unserer festen Entschlossenheit, unsere Währung für ehrliche Unternehmen und Bürger zu schützen, und ist eine eindringliche Warnung an Kriminelle.“
Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern, Zoll, Statistik, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Diese neuen Vorschriften gegen Euro-Fälschungen werden das Vertrauen in unsere gemeinsame Währung stärken und dazu beitragen, ehrliche Unternehmen und Bürger vor Falschgeld zu schützen. Der endgültige Text ist zwar weniger schlüssig als von der Kommission gewünscht, stellt aber dennoch einen wichtigen Fortschritt gegenüber dem heutigen Stand dar. Dank des heute verabschiedeten neuen Gesetzes ist der Euro besser vor Kriminellen geschützt.“
Seit Einführung des Euro im Jahr 2002 hat Fälschungen die EU schätzungsweise mindestens 500 Mio. EUR gekostet. Jüngste von der Europäischen Kommission veröffentlichte Zahlen zeigen, dass im vergangenen Jahr insgesamt 175,900 gefälschte Euro-Münzen aus dem Verkehr gezogen wurden. Nach neuesten Angaben der Europäischen Zentralbank wurden im zweiten Halbjahr 353,000 2013 gefälschte Euro-Banknoten abgezogen.
Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen werden folgende Änderungen bewirken:
- Mit der Richtlinie wird die Untergrenze für Höchststrafen in den Mitgliedstaaten festgelegt: Die Höchstsanktionen für die Herstellung müssen mindestens acht Jahre und für die Verteilung gefälschter Banknoten und Münzen mindestens fünf Jahre betragen.
- Sie wird auch sicherstellen, dass Ermittlungsinstrumente für organisierte Kriminalität oder schwerwiegende Fälle, die im nationalen Recht vorgesehen sind, bei Fälschungen eingesetzt werden können, wodurch die Qualität der grenzüberschreitenden Ermittlungen in diesem Bereich verbessert wird.
- Die Analyse beschlagnahmter Fälschungen wird in Gerichtsverfahren früher möglich sein, wodurch die Erkennung gefälschter Euro verbessert und deren Verbreitung verhindert wird.
nächste Schritte: Nach der politischen Einigung mit dem Rat in der Trilog-Sitzung (MEMO 14/123), die Abstimmung in Europa am 16. April zur Unterstützung der Richtlinie (MEMO / 14 / 303) und mit Unterstützung des Rates soll die Richtlinie am 13. Mai 2014 vom Präsidenten des Rates und am 15. Mai 2014 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments unterzeichnet werden. Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt, die erwartet wird Im Juni 2014 haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Mehr Infos
Häufig gestellte Fragen: MEMO/ 14 / 334
Homepage von Kommissar Algirdas Šemeta
Homepage von Kommissar Johannes Hahn, der bis zum 26. Mai 2014 die vorläufige Verantwortung für das Justizportfolio übernommen hat
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Fälschung
Europäische Kommission - Strafrechtspolitik
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