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Verkehrsinfrastruktur: Vizepräsident Siim Kallas kündigt die Veröffentlichung des ersten € 12 Milliarden für Projekte im Verkehrssektor

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AutobahnenAm 26. März verabschiedete die Kommission einen Beschluss, der die erste Tranche von 12 Milliarden Euro für Projekte des transeuropäischen Verkehrsnetzes bereitstellte. Das Budget wird Schlüsselprojekte der neun Kernnetzkorridore fördern und dazu beitragen, verkehrspolitische Ziele wie die Erreichung der Interoperabilität, die Förderung der Intermodalität und die Stimulierung von Innovationen voranzutreiben. Es ist von entscheidender Bedeutung, um die Kluft zwischen dem Osten und dem Westen der Union zu überbrücken.

Vizepräsident Siim Kallas, Kommissar für Mobilität und Verkehr, sagte: „Ich bin davon überzeugt, dass dieser große finanzielle Aufschwung die erwarteten Vorteile für die Verbesserung der Verkehrsverbindungen bringen wird und dass der Mehrwert, der durch Investitionen in eine echte europäische Infrastruktur entsteht, für Investoren und Verkehrsnutzer deutlich sichtbar wird.“ und Bürger.“

Die Connecting Europe Facility (CEF), die die EU-Finanzierung für Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie im Zeitraum 2014–2020 regelt, sieht eine Zuweisung von 26 Milliarden Euro für die Verkehrsinfrastruktur vor, wovon 11.3 Milliarden Euro für Projekte vorgesehen sind in Mitgliedsstaaten, die Anspruch auf Förderung aus dem Kohäsionsfonds haben. Die Förderung wird sich auf die Prioritäten konzentrieren, die in den Leitlinien der Union für die Entwicklung des transeuropäischen Verkehrsnetzes festgelegt sind1 und in der CEF-Verordnung näher spezifiziert2.

Die Kommission hat nun die ersten Arbeitsprogramme in diesem Rahmen verabschiedet: ein mehrjähriges Arbeitsprogramm für Projekte größerer Größe und längerer Dauer mit einem Gesamtbudget von 11 Milliarden Euro und ein jährliches Arbeitsprogramm für 2014, das sich mit Projekten kleinerer Größe und Komplexität befasst Budget von 1 Milliarde Euro. Zu den in diesen Programmen festgelegten Förderschwerpunkten gehören:

  • Die Schließung fehlender Verbindungen an Grenzübergangspunkten zwischen Mitgliedstaaten und die Beseitigung größerer Engpässe, insbesondere entlang der neun Korridore des TEN-V-Kernnetzes;
  • die Förderung der Interoperabilität zur Überwindung technologischer Hindernisse an nationalen Grenzen, insbesondere im Eisenbahnsektor;
  • die Stärkung der Multimodalität, um nahtlose Transportketten für Passagiere und Güter (einschließlich Güterverkehrsdienste) zu erleichtern, sowie die vollständige Integration städtischer Knotenpunkte in das Netzwerk und insbesondere in die Kernnetzwerkkorridore;
  • die Stimulierung innovativer Ansätze im Einklang mit zukünftigen Technologietrends (einschließlich der unverzichtbaren Kommunikation zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen, zwischen Hardware und Software);
  • die starke Betonung der Verkehrspolitik und -gesetzgebung der EU in Bereichen wie Eisenbahnpolitik oder Meerespolitik, „sauberer Strom für den Verkehr“, städtische Mobilität, Sicherheit und Telematikanwendungen für alle Verkehrsträger und;
  • die Eröffnung von Finanzierungsmöglichkeiten für Drittländer, insbesondere für grenzüberschreitende Projekte und die Teilnahme an großen europäischen Projekten wie SESAR, Intelligente Transportdienste, Binnenschifffahrtsinformationsdienste oder Meeresautobahnen.

Auf Basis dieser Arbeitsprogramme werden bis zum 1. September 2014 Ausschreibungen für Projektvorschläge veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie .

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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