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Wahlrecht: Maßnahmen der Kommission sichergestellt, EU-Bürger können ihre Stimme in Europa- und Kommunalwahlen Guss

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big_article_parliamentBürger der Europäischen Union können ihr Wahlrecht bei Europawahlen und Kommunalwahlen leichter ausüben, wenn sie in einem anderen EU-Land leben, nachdem die Europäische Kommission rechtliche Schritte eingeleitet hat. Die Nachricht kommt, als die Kommission heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Bulgarien wegen der Anwendung zusätzlicher Anforderungen an nicht bulgarische EU-Bürger, die bei Kommunal- und Europawahlen wählen oder kandidieren möchten (z. B. Angabe der Nummer und des Datums ihrer Aufenthaltserlaubnis), eingestellt hat. Nach Änderungen des bulgarischen Rechts hat die Kommission beschlossen, die gerichtlichen Schritte gegen das Land einzustellen. In weiteren zehn Mitgliedstaaten (Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Slowenien und der Slowakei) hatte die Kommission seit 2010 ähnliche Hindernisse für das Stimmrecht der EU-Bürger in ihrem Wohnsitzland festgestellt jetzt außer in drei anhängigen Fällen aufgelöst worden. Der Umzug erfolgt acht Monate vor den nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament, die am 22-25 Mai 2014 stattfinden.

"Im Mai 2014 haben die europäischen Bürger die Möglichkeit, bei den nächsten Europawahlen abzustimmen. Dies ist der Schlüsselmoment in der europäischen Demokratie, und ich möchte, dass sie sich zu ihrer Zukunft in Europa äußern", sagte Vizepräsidentin Viviane Reding. EU-Kommissar für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft. "Deshalb hat die Europäische Kommission entschlossene Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die 8 Millionen EU-Bürger im Wahlalter, die in einem anderen EU-Land leben, ihr Wahlrecht effektiv nutzen können - sowohl bei Europawahlen als auch bei Kommunalwahlen."

Die Unionsbürgerschaft gibt jedem Bürger eines EU-Mitgliedstaats das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen, unabhängig davon, in welchem ​​EU-Land der Bürger seinen Wohnsitz hat. Dieses Recht muss unter den gleichen Bedingungen wie Staatsangehörige gewährt werden. In zwei EU-Rechtsvorschriften sind detaillierte Bedingungen festgelegt, unter denen die Bürger diese Rechte ausüben können.

Seit dem Erlass der Richtlinie 93 / 109 / EG (zum Recht der EU-Bürger auf Teilnahme an Europawahlen) und Richtlinie 94 / 80 / EG (zum Recht der EU-Bürger auf Teilnahme an Kommunalwahlen) hat die Kommission einen aktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten aufgenommen, um sicherzustellen, dass die EU-Bürger diese wichtigen Rechte tatsächlich in der Praxis wahrnehmen können. Die Kommission hat daher eine umfangreiche Reihe von Überprüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften in allen nationalen Gesetzen korrekt umgesetzt und angewendet werden.

Nach der letzten Beitrittswelle zur EU und nach den Verpflichtungen, die sie in der ersten gemacht hat Unionsbürgerschaft Von 2010 forderte die Kommission die 11-Mitgliedstaaten auf, ihre Rechtsvorschriften anzupassen oder zu präzisieren, um verschiedene Hindernisse für das Stimmrecht der EU-Bürger zu beseitigen. Die betroffenen Länder waren Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Polen, Rumänien, Slowenien und die Slowakei. Die Themen reichten von zusätzlichen Registrierungsanforderungen für EU-Bürger bis hin zur Bereitstellung angemessener Informationen über ihre Stimmrechte. Einige Länder haben keine ausreichenden Daten gesammelt, um Fälle von Doppelstimmen zu verhindern (Abstimmungen bei Europawahlen sowohl im Herkunftsland als auch im Wohnsitzland, was nach EU-Recht illegal ist).

Gegen Bulgarien wurde in beiden Richtlinien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Durch entschlossene Maßnahmen der Kommission zwischen 2011 und 2012 wurde sichergestellt, dass das EU-Recht in den meisten Mitgliedstaaten durch eine Kombination aus konstruktivem, informellem Dialog und rechtlichen Schritten ordnungsgemäß umgesetzt wird. Infolgedessen wurden die Hindernisse in allen Ländern mit Ausnahme von drei behoben. In den übrigen Fällen (Tschechische Republik, Slowenien und Slowakei) wird das Gesetz derzeit geändert oder Änderungen sind geplant.

Hintergrund

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Die Freizügigkeit ist das am meisten geschätzte Recht der Unionsbürgerschaft (vgl Pressemitteilung Nr. 14 / 2011). Tatsächlich profitieren immer mehr Europäer von diesem Recht und leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat: In 2010 lebten geschätzte 12.3-Millionen Bürger in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen (STAT / 11 / 105). Davon sind rund 8 Millionen stimmberechtigt.

Dank der EU-Staatsbürgerschaft, die die nationale Staatsbürgerschaft nicht ersetzt, sondern ergänzt, haben alle Staatsangehörigen der 28-EU-Mitgliedstaaten in dem EU-Land, in dem sie leben, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen.

Laut einem 10-Bericht der Europäischen Kommission (IP / 12 / 229). In dem Bericht wurde festgestellt, dass die meisten Länder zwar die einschlägigen EU-Vorschriften umgesetzt haben (Richtlinie 94 / 80 / EG) in zufriedenstellender Weise sind einige Hindernisse geblieben. Es wurde auch festgestellt, dass sich einige Bürger möglicherweise ihrer Rechte nicht bewusst sind und sich die Verfahren manchmal als zu umständlich erweisen.

In ihrer 2010 Unionsbürgerschaftsprach die Kommission die Frage der stetig sinkenden Wahlbeteiligung bei den Europawahlen und die Notwendigkeit an, die Teilnahme der EU-Bürger an den Wahlen zu erleichtern (IP / 10 / 1390). Eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen, besteht darin, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass EU - Bürger mit Wohnsitz in einem anderen EU - Mitgliedstaat als ihrem eigenen gemäß EU - Recht unter den gleichen Bedingungen wie die nationalen Bürger an den Europawahlen teilnehmen können (Aktion 18 der EU) Staatsbürgerschaftsbericht). Darüber hinaus in seiner 2013 Unionsbürgerschaft Die Europäische Kommission hat angekündigt, an Lösungen zu arbeiten, um die Praxis einiger Mitgliedstaaten zu beenden, die ihren Bürgern das Wahlrecht entziehen, sobald sie in ein anderes EU-Land umziehen (IP / 13 / 410 und MEMO / 13 / 409).

Im Dezember 2012 hat der EU-Ministerrat einen Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen, um EU-Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, die Kandidatur für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014 zu erleichtern (MEMO / 12 / 1020). Das neue Gesetz vereinfacht das Verfahren (derzeit geregelt durch Richtlinie 93 / 109 / EG) für EU-Bürger, die als Kandidaten für das Europäische Parlament in einem anderen EU-Mitgliedstaat kandidieren. Dies ist eine weitere Initiative der Kommission zur Förderung und Erleichterung der Teilnahme an den Europawahlen.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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