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Neue Roaming-und Internet-Regeln

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SmartPhoneDie Verbraucher werden nun reduziert Roaming-Kosten, inhaltsneutrale Internet-Zugang und andere Schutzmaßnahmen unter den neuen Regeln gewährleistet werden nur von der Europäischen Kommission vorgeschlagen.

Das übergeordnete Ziel des Gesetzespakets ist es, einen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation zu schaffen, in dem (i) Bürger und Unternehmen elektronische Kommunikationsdienste zugreifen können, wo immer sie in der EU zur Verfügung gestellt werden, ohne dass grenzüberschreitende Einschränkungen oder ungerechtfertigten zusätzlichen Kosten und (ii ) Unternehmen elektronische Kommunikationsdienste anbieten, sie würden betreiben und bieten überall dort, wo sie ansässig sind oder ihren Kunden in der EU gelegen.

Das Paket beinhaltet: 1) ein Vorschlag für eine Verordnung auf Telekom-Binnenmarkt; 2) ein Software Empfehlungen auf Kostenberechnungsmethoden und Nichtdiskriminierung und 3) ein Kommunikation Erläuterung des Kontextes des Telekommunikationsbinnenmarkt.

1. Vorgeschlagene Verordnung über die Telekom-Binnenmarkt

Einzelne EU-Zulassung

Unter dem gegenwärtigen Rahmen, wollen Betreiber, die Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten zu schaffen, müssen in jedem von ihnen genehmigt werden.

Der Vorschlag würde einführen einer einzigen EU-Zulassung, die die Betreiber erlauben würde, elektronische Kommunikationsnetze und -dienste in der ganzen Union. Die EU wird eine Zulassung auf einem einzigen Benachrichtigungssystem in dem Mitgliedstaat der Hauptniederlassung des europäischen elektronischen Kommunikationsanbieter (Heimatland) basieren.

Nach dem einzigen EU-Zulassung, die europaweite elektronische Kommunikationsanbieter würde eine einzige Meldung an die nationale Regulierungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates vorlegen, bevor sie ihre Tätigkeit beginnen. Diese Meldung würde eine Erklärung der Absicht gehören zu beginnen elektronische Kommunikationsdienste anbieten und würden bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, einschließlich der Name und Rechtsform des Anbieters sowie die Mitgliedstaat (en) Die Leistungen sollen zur Verfügung gestellt werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass die nationale Regulierungsbehörde des Herkunftsmitglied wird die zuständige Behörde, die einzigen EU-Zulassung zu entziehen und auszusetzen. Die Inhaber eines einheitlichen EU-Zulassung ist berechtigt, zur Regulierung gleich in ähnlichen Situationen innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten, während Neueinsteiger und kleinere grenzüberschreitenden Betreiber würden von Verwaltungsgebühren und Beiträge zur Finanzierung des Universaldienstes in den Mitglieds ausgenommen werden andere Staaten als die Heimatland (Gastländer).

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Roaming

Abgehende Anrufe: Die Anbieter elektronischer Kommunikations wird nicht zu einem anderen aufladen, einen festen Anruf von einem Mitgliedstaat zugelassen werden, als sie für einen Ferninlandsgespräch tun. In Bezug auf Intra-EU-Mobilfunkgespräche, der Preis könnte nicht mehr als € 0.19 pro Minute (plus Mehrwertsteuer).

EINGEH: Ab 1 Juli 2014, Roaming-Anbieter nicht ihre Roamingkunden für Anrufe erlaubt werden aus einem anderen Mitgliedstaat zu erheben.

Darüber hinaus sieht der Vorschlag einen freiwilligen Mechanismus für Mobilfunkbetreiber, die in der Lage sein wird, in bilateralen oder multilateralen Roaming-Vereinbarungen zu treffen, die es ihnen ermöglicht, Großhandel Roaming-Kosten zu internalisieren und schrittweise Roamingdiensten auf der inländische Preisniveau bis Juli 2016 einzuführen.

Die Rechte der Verbraucher

Vor der Unterzeichnung eines Vertrags mit einem Verbraucher auf einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsnetz, sollten die Anbieter Informationen über eine Reihe von Schlüsselfragen, einschließlich:
(a) Identität, Adresse und Kontaktinformationen des Anbieters
b) die Hauptmerkmale der erbrachten Dienstleistungen
(c) die Zeit für die Erstverbindung
(d) Einzelheiten zu Preisen und Tarifen (für Verbraucher einschließlich Steuern und möglicherweise fälligen zusätzlichen Gebühren) sowie angebotene Zahlungsmethoden
(e) die Vertragsdauer und die Bedingungen für die Verlängerung und Kündigung
(f) Gebühren im Zusammenhang mit der Vermittlung und Portabilität von Nummern
(g) die Art der Maßnahmen, die der Anbieter als Reaktion auf Sicherheits- oder Integritätsvorfälle oder Bedrohungen und Schwachstellen ergreifen kann

VERTRAGSKÜNDIGUNG

Die Verträge zwischen Verbrauchern und Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste geschlossen kann nicht für eine Mindestdauer zur Verfügung stellen, die 24 Monate übersteigt. Die Verbraucher haben die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten abzuschließen.

Gemäß den Bestimmungen des Vorschlags, müssten die Verbraucher das Recht, einen Vertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist, sofern zu beenden, dass eine Mindestfrist von sechs Monaten seit dem Abschluss des Vertrages bestanden hat. (A) den Restwert der subventionierten Geräte mit dem Vertrag im Moment des Vertragsschlusses und (b) pro rata temporis Erstattung für andere angeboten: Die Verbraucher werden keine Entschädigung für die Kündigung des Vertrages außer vorzulegen, Werbe-Vorteile im Moment des Vertragsabschlusses als solche gekennzeichnet.

SWITCHING von Anbietern und Übertragung von Rufnummern

Der Vorschlag enthält Bestimmungen, die das Schalten von Anbietern erleichtert werden soll, wenn der Verbraucher dies wünscht.

Nach den neuen Regeln würde der Empfangs Anbieter derjenige sein, der den Schalt und Portierungsprozess führen würde. Die Verbraucher würden Informationen über Schalt vor und während des Schaltvorgangs erhalten, und auch unmittelbar nach dem Abschluss.

Der Vorschlag erfordert auch die Anbieter von elektronischen Kommunikations Verbraucher zu entschädigen, wenn sie oder Missbrauch Schaltverzögerung, auch durch nicht verfügbare Informationen erforderlich machen für in einer angemessenen Weise zu portieren.

Die Verbraucher würden auch die gleiche Telefonnummer auch halten können, wenn sie ihren Telefonanbieter wechseln.

Virtuelle Breitband-Zugangsprodukte

Heute virtuelle Festnetzprodukte (virtuelle Entbündelung, IP-Bitstrom und Abschlusssegmente von Mietleitungen) in einer Vielzahl von Arten in der EU definiert.

Der Vorschlag würde die Absicht, den virtuellen Zugang zu Festnetze zu harmonisieren, um grenzüberschreitenden Dienstleistungen durch: (1) Festlegung gemeinsamer Merkmale der EU-harmonisierte virtuellen Breitband-Access-Produkte, wenn der Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht beauftragt, wie eine hohe Qualität betrachtet werden überall in der EU oder der Fähigkeit, zu dienen Verbraucher zu wettbewerbsfähigen Konditionen und (2) ein Recht für Anbieter elektronischer Kommunikationsdienste Gewährleistung zu bieten und den Zugang zu angemessenen Bedingungen harmonisierte Connectivity-Produkte mit garantierter Servicequalität neue Arten von Online-Diensten zu ermöglichen.

Öffnen Sie den Internetzugang (Netzneutralität)

Die Anbieter von Internetzugangsdienste in der Lage zu blockieren, nicht verlangsamen, zu beeinträchtigen oder zu diskriminieren bestimmte Inhalte, Anwendungen oder Dienste. Gemäß dem Vorschlag werden die Benutzer frei sein für den Zugriff auf und verteilen Informationen und Inhalte, Anwendungen ausführen und Nutzung Dienste ihrer Wahl über ihre Internet-Zugangsdienst, unabhängig von den Kosten oder Geschwindigkeit ihrer Internet-Abonnement.

Die Anbieter können den Endnutzern auch spezialisierte Dienste (wie IPTV, Video on Demand oder virtuelle Operationssäle) anbieten, sofern die Qualität der Dienste gewährleistet ist.

Empfehlung zur Kostenberechnungsmethoden und der Nichtdiskriminierung

Dem Verordnungsvorschlag ist eine Empfehlung beigefügt, die darauf abzielt: (a) die Kosten zu harmonisieren, die etablierte Betreiber für den Zugang anderer zu ihren bestehenden Kupfernetzen erheben können, (b) sicherzustellen, dass "Zugangssuchende" einen wirklich gleichwertigen Zugang zu Netzen haben.

Der entsprechende Zugang kann dann erreicht werden, dass die etablierten Betreiber den Zugang bieten zu internen und Drittzugangsinteressenten zu den gleichen Bedingungen und Konditionen, einschließlich der Preise und die Qualität der Service-Levels, innerhalb der gleichen Zeitskalen, die gleichen Systeme und Verfahren verwenden, und mit das gleiche Maß an Zuverlässigkeit und Leistung.

Mitteilung über die Telekommunikation Binnenmarkt

Das dritte Element des Pakets, eine Mitteilung über die Telekommunikationsbinnenmarkt, einen Überblick über die bestehenden Hindernisse auf dem Markt, einschließlich unterschiedlichen Preisgespräche und Regeln in den Mitgliedstaaten sowie Unterschiede im Timing, die Bedingungen und die Kosten der Verfahren für die Spektrum erwerben Chill-Investitionen.

In ihrer Mitteilung kündigt die Kommission an, dass sie eine Überarbeitung der Empfehlung über relevante Märkte vorbereitet wird, um sicherzustellen, dass die Regulierungs Belastung für Betreiber reduziert werden.

Nächste Schritte

Der Vorschlag für die Verordnung wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geschickt werden.

Die Mitteilung und die Empfehlung wird auch dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt. Die Organe können sich entscheiden, formal, um sie in den kommenden Monaten.

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EU Reporter veröffentlicht Artikel aus einer Vielzahl externer Quellen, die ein breites Spektrum an Standpunkten zum Ausdruck bringen. Die in diesen Artikeln vertretenen Positionen sind nicht unbedingt die von EU Reporter.

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