Economy
Härtere Sanktionen für die Finanzmärkte Manipulation
Am 10. September wurde über neue Vorschriften abgestimmt, die strengere Sanktionen für die Manipulation der Finanzmärkte, Insiderhandel und den Missbrauch von Insiderinformationen vorsehen. Diese Vorschriften werden zudem ein breiteres Spektrum an Handelsplätzen und Finanzinstrumenten abdecken als die derzeitigen Vorschriften und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar gelten. Dies soll ein hohes Maß an Anlegerschutz in der EU gewährleisten.„Es bleibt noch viel zu tun, um das Vertrauen in Banken und die Finanzdienstleistungsbranche wiederherzustellen. Wir müssen die Realwirtschaft wieder in Gang bringen und den Verbraucherschutz im Finanzdienstleistungssektor sicherstellen. Wir senden ein klares Signal: Die EU ist kein bequemer Ort oder sicherer Hafen für Marktmissbrauch“, sagte Arlene McCarthy, die federführende Europaabgeordnete zu diesem Gesetzentwurf.
Härtere Sanktionen
Unternehmen, die wegen Marktmissbrauchs verurteilt werden, können mit einer Geldstrafe von bis zu 15 % ihres Jahresumsatzes oder 15 Millionen Euro belegt werden. Einzeltätern drohen Geldstrafen von bis zu 5 Millionen Euro sowie ein vorübergehendes oder dauerhaftes Berufsverbot für bestimmte Tätigkeiten in Wertpapierfirmen.
Breiteres Spektrum
Die neuen Regeln werden nun auf eine Vielzahl von Finanzinstrumenten ausgeweitet, darunter Rohstoffderivate, die sich auf Lebensmittel- und Energiepreise auswirken und innerhalb und außerhalb der Börsen gehandelt werden.
Als Reaktion auf den LIBOR-Skandal stellten die Abgeordneten sicher, dass die Übermittlung falscher oder irreführender Informationen oder die Bereitstellung falscher oder irreführender Eingaben, die die Berechnung einer Benchmark manipulieren, unter die Marktmissbrauchsregeln fallen, um alle möglichen und zukünftigen Manipulationen abzudecken
Nächste Schritte
Die neuen Regeln wurden mit 659 gegen 20 Stimmen bei 28 Stimmenthaltungen angenommen.
Das Parlament soll im Oktober mit den Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten über die Marktmissbrauchsrichtlinie (strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch) beginnen.
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