Economy
Die französische Justiz leitet eine "Voruntersuchung" der Spionage durch die NSA ein
Das Französisch nationale Staatsanwaltschaft in Paris hat eine „Voruntersuchung“ in die geöffneten National Security Agency (NSA) PRISM Überwachungsprogramm, berichtet Französisch Medien auf 28 August.Die Untersuchung ist seit mehr als einem Monat im Gange, wird aber erst jetzt durch eine anonyme Quelle aus dem Justizministerium öffentlich bekannt gegeben, die mit Agence France Presse. Die Untersuchung begann am 16 Juli die "illegale Erhebung von personenbezogenen Daten" von Französisch Bürger zu untersuchen.
Zwei Französisch Menschenrechtsgruppen, die Internationale Föderation für Menschenrechte (FIDH) und der Französisch Liga für Menschenrechte (LDH), eingereicht ein Beschwerde gegen "Unbekannt". Allerdings hat sie eine ganze Reihe von Tech-Unternehmen bisher in den Snowden Angaben als "mögliche Komplizen" der NSA und FBI identifiziert nennen. (Lesen Sie den 11 Juli 2013 Französisch-Sprache Rechtsbeschwerde werden auf dieser Seite erläutert als PDF-Datei.)
Anfang dieses Monats, schrieb die "Artikel 29-Datenschutzgruppe" (der paneuropäischen Union Gruppe von Datenschutzbeauftragten), die gemeinsam ein Brief (PDF) an die Justizkommissarin der EU, Viviane Reding, mit dem Ausdruck "Alarm".
Der Leiter der Gruppe, Jacob Kohnstamm, schrieb: „Die WP29 möchte jedoch wissen, wann die US-Behörden personenbezogene Daten als in den USA befindlich betrachten, insbesondere angesichts der kontinuierlich zunehmenden Nutzung des Internets zur Verarbeitung personenbezogener Daten, wo viele Informationen derzeit in der Cloud gespeichert werden, ohne dass der genaue Standort der Datensätze bekannt ist, und angesichts der globalen Ausdehnung der Backbone-Netzwerke und ihrer inhärenten Fähigkeit, eine breite Palette von Kommunikationsdiensten zu übertragen.“
Es muss geklärt werden, ob Daten aus Kommunikationsnetzen, die ausschließlich durch die Vereinigten Staaten geleitet werden (Daten im Transit), ebenfalls für die oben genannten Geheimdienstprogramme erhoben werden dürfen. Zu diesem Zweck hat die WP29 bisher festgestellt, dass europäisches Recht gemäß Artikel 4(1)c der Richtlinie 95/46/EG nicht für personenbezogene Daten gilt, die ausschließlich innerhalb der Europäischen Union übertragen werden. Aus derselben Argumentation lässt sich schließen, dass US-Recht nicht für Daten gelten sollte, die ausschließlich auf US-amerikanischem Territorium übertragen werden.
Die EU hat bislang noch nicht, da jeder Hinweis darauf, welche Maßnahmen, wenn überhaupt, die Union in der Situation zu nehmen.
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