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Die Kommission nimmt Handelsmaßnahmen gegen Färöer Hering des nördlichen Atlantik Bestand zu schützen

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Makrelen 2Die Europäische Kommission hat heute (20. August) ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der weiterhin nicht nachhaltigen Heringsfischerei auf den Färöern verabschiedet. Die Maßnahmen umfassen das Einfuhrverbot für Hering und Makrele aus den atlantisch-skandinavischen Beständen, die unter der Kontrolle der Färöer gefangen wurden, sowie Fischereierzeugnisse, die solche Fische enthalten oder daraus hergestellt werden. Zu den Maßnahmen gehören auch Beschränkungen für die Nutzung von EU-Häfen durch Schiffe, die unter der Kontrolle der Färöer auf Hering- und Makrelenbestände fischen. Dies bedeutet, dass einige färöische Schiffe nur in Notfällen in EU-Häfen anlegen dürfen.

Die EU-Kommissarin für Meeres- und Fischereiangelegenheiten, Maria Damanaki, erklärte: „Die Verhängung solcher Maßnahmen erfolgt stets als allerletztes Mittel. Die Färinger hätten ihre nicht nachhaltige Fischerei einstellen können, entschieden sich aber dagegen. Nun ist allen klar, dass die EU entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die langfristige Nachhaltigkeit der Bestände zu schützen.“

Die Maßnahmen treten 7 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Der atlantisch-skandinavische Heringsbestand wurde bis 2013 von Norwegen, Russland, Island, den Färöern und der EU im Rahmen eines vereinbarten langfristigen Bewirtschaftungsplans und vorab festgelegter Anteile am Total Allowable Catch (TAC) gemeinsam verwaltet. Im Jahr 2013 beschlossen die Färöer jedoch einseitig, aus diesem Abkommen auszubrechen, und legten eine autonome Quote fest, die ihren zuvor vereinbarten Anteil mehr als verdreifachte.

Trotz aller Bemühungen der Kommission um eine Verhandlungslösung und wiederholter Warnungen vor möglichen Maßnahmen weigerten sich die Färinger, ihre nicht nachhaltige Befischung des Bestands zu beenden. Nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft waren, beschloss die Kommission, die durch das Handelsinstrument gewährten Befugnisse zu nutzen, um die Färöer zu ermutigen, zur Erhaltung des Bestands beizutragen. Diese Maßnahmen erhielten am 31. Juli 2013 im Ausschuss für Fischerei und Aquakultur die klare Unterstützung der Mitgliedstaaten.

Während mit Island ein ähnlicher Streit über die Bewirtschaftung des Makrelenbestands im Nordostatlantik besteht, hat die Kommission diesbezüglich noch keine Maßnahmen ergriffen. Die Kommission unternimmt nun jedoch auch in diesem Fall die ersten Schritte zur Anwendung des Handelsinstruments.

Für weitere Informationen, klicke hier.

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