Cybercrime
Kommission unterzeichnet UN-Übereinkommen zur Intensivierung des Kampfes gegen Cyberkriminalität
Die Europäische Kommission hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Computerkriminalität im Auftrag der EU in Hanoi, Vietnam.
Die Bekämpfung von Cyberkriminalität hat für die EU Priorität. Cyberkriminalität kennt keine Grenzen; sie kann zu Störungen essenzieller Dienstleistungen, finanziellen Verlusten für Privatpersonen und Unternehmen führen und persönliche und sensible Daten gefährden.
Das Übereinkommen stärkt die Fähigkeit der EU, gemeinsam mit internationalen Partnern Cyberkriminalität zu bekämpfen. Es ermöglicht die internationale Zusammenarbeit mit und zwischen den 112 UN-Mitgliedstaaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind. Budapester Übereinkommen über ComputerkriminalitätDamit schließt es eine wichtige Lücke im Kampf gegen Verbrechen mit globaler Reichweite.
Sie setzt globale Standards zur Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität und intensiviert die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich, wobei gleichzeitig der Schutz der Grundrechte gewährleistet wird. Sie stellt schädliche Handlungen wie sexuellen Kindesmissbrauch, Online-Betrug und Ransomware-Angriffe unter Strafe. Sie umfasst Maßnahmen zur Auslieferung von Verdächtigen und zum Austausch elektronischer Beweismittel sowie zur Strafverfolgung von Cyberdelikten. Darüber hinaus unterstützt sie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und stärkt deren Kapazitäten weltweit.
Zwischen 2019 und 2024 verhandelte die Europäische Kommission im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten das Übereinkommen. Am 24. Dezember 2024 nahm die UN-Generalversammlung den endgültigen Text an. Auf Vorschlag der Kommission ermächtigte der Rat die EU am 13. Oktober 2025 zur Unterzeichnung des Übereinkommens.
Nach der Unterzeichnung wird der Rat über den Abschluss des Übereinkommens beraten und entscheiden, wofür auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich ist. Die Mitgliedstaaten würden es gemäß ihren nationalen Verfahren unterzeichnen und ratifizieren. Das Übereinkommen tritt in Kraft, sobald es von 40 Ländern ratifiziert wurde.
Die Gemeinsame Erklärung Die Unterzeichnungszeremonie der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ist online verfügbar.
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