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Cybercrime

Kommission schlägt UN-Konvention gegen Cyberkriminalität vor

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Am 16. Juli hat die Europäische Kommission vorgeschlage fordert den Rat auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Computerkriminalität zu unterzeichnen, da dies ein wichtiger internationaler Schritt zur Bekämpfung der Online-Kriminalität und zur Erleichterung des Zugangs zu digitalen Beweismitteln für alle schweren Straftaten sei. 

Die neue UN-Cybercrime-Konvention wird die Zusammenarbeit im Kampf gegen Cybercrime stärken, auch mit Ländern, die derzeit nicht Vertragsparteien der Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität, wodurch die Möglichkeiten für Cyberkriminelle eingeschränkt werden, von sicheren Häfen zu profitieren.  

Das Übereinkommen wird Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Material über sexuellen Kindesmissbrauch, die Anbahnung sexueller Handlungen mit Kindern und die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Bilder unter Strafe stellen.  

Das Übereinkommen sieht auch Maßnahmen zur internationalen Zusammenarbeit vor, darunter die Auslieferung von Verdächtigen und den Austausch elektronischer Beweismittel, um zunehmende Straftaten wie Online-Betrug und Ransomware-Angriffe zu bekämpfen. Diese Zusammenarbeit wird die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Datenschutz und Privatsphäre, achten.  

Nächste Schritte  

Nun obliegt es dem Rat, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Der Beschluss über den Abschluss des Übereinkommens bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Mitgliedstaaten müssen das Übereinkommen außerdem gemäß ihren nationalen Verfahren unterzeichnen und ratifizieren.   

Mehr erfahren 

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Computerkriminalität

Cybercrime 

Internationale Zusammenarbeit gegen Cyberkriminalität 

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